Rigaer Straße steht Polizeieinsatz ins Haus
Baustadtrat Florian Schmidt hat Innensenator Andreas Geisel zur Rigaer Straße geantwortet. In dem Haus gebe es Mängel beim Brandschutz.
Berlin. Nun ist es offiziell. Im teilbesetzten Haus der Rigaer Straße 94 gibt es Mängel beim Brandschutz. Das räumte der Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt, in einem Brief an die Senatsinnenverwaltung ein, wie Innensenator Andreas Geisel (SPD) der Berliner Morgenpost sagte. Demnach werde die Brandschutzsituation in der Rigaer Straße 94 von der Bauaufsicht des Bezirkes als schwierig eingeschätzt und müsse zumindest überprüft werden. Es ist damit immer wahrscheinlicher, dass einem der letzten Rückzugsorte der linksmilitanten Szene in Berlin ein größerer Polizeieinsatz ins Haus stehen könnte.
Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte zuvor den Bezirk zum Handeln aufgefordert. Die Bauaufsicht solle mit Blick auf die Brandschutzbestimmungen aktiv werden. Der Verdacht: Das Haus könnte durch Umbauten der Bewohner eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen darstellen. Bislang fehlten aber Beweise. Es gebe nur viele Vermutungen. Ob wirklich Lebensgefahr bestehe, könne nur ein Gutachter klären. Daher hatte Geisel sich an den Bezirk gewandt und um eine Stellungnahme bis zum 5. Februar gebeten, die nun eingetroffen ist.
Bezirksamt will Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarten
Parallel dazu läuft gerade ein Eilantrag vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Der Anwalt der Eigentümergesellschaft Lafone Investments, Alexander von Aretin, hatte bei der Polizei Berlin ein Schutzersuchen gestellt, damit die Arbeit eines Brandschutzgutachters abgesichert werden könne. Die Polizei hatte das Schutzersuchen abgelehnt. Dagegen hatte von Aretin einen Eilantrag gestellt. Mit einer Entscheidung sei in den kommenden Tagen zu rechnen, heißt es. Im Kern geht bei der Auseinandersetzung darum, ob die Eigentümergesellschaft rechtmäßig vom Anwalt Alexander von Aretin vertreten wird.
Aus dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg heißt es auf Nachfrage der Berliner Morgenpost, dass man die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarte und dann die Lage erneut bewerten werde. Unabhängig davon wird ein größerer Polizeieinsatz damit immer wahrscheinlicher. Denn auch wenn das Verwaltungsgericht gegen den Anwalt entscheiden sollte, müsste eine rechtsstaatliche agierende Bauaufsicht tätig werden, heißt es aus der Innenverwaltung. „Wenn das nicht passiert, müsste die in der Innenverwaltung angesiedelte Bezirksaufsicht tätig werden“, sagte Innensenator Andreas Geisel der Berliner Morgenpost. Dafür brauche es aber einen Beschluss des Senats.
passiert am 30.01.2021