Das LKA hat einen Vogel
Hausfriedenbruch bei den Bullen? Ein Prozessbericht vom 28.01. & Aufruf für den nächsten Termin am:
Di. 09.02. um 9:30h, Amtsgericht Tiergarten Saal 101 oder 672, Turmstr. 91 Berlin.
Was zuvor geschah…
Am Freitag den 13. März 2020 fand eine Kundgebung gegen Verdrängung vor dem Sabot Garden statt (https://de.indymedia.org/node/71168). Im Zuge dessen wurden 2 Personen wegen dem Vorwurf der Beleidigung festgenommen. Sie sollen angeblich mit Kreide auf griechisch Parolen auf dem Boden geschrieben haben. Als ein Gesa-Support bei dem Polizeiabschnitt am Nöldner Platz eintraf wurde eine weitere Person des Hausfriedensbruch beschuldigt. Tatvorwurf: Sie soll mit dem Fahrrad durch ein offenes Tor auf den Innenhof des Abschnitt gefahren sein, eine Runde gedreht haben und durch dasselbe Tor wieder rausgefahren sein.
1. Prozesstag: Erstmal einen Befangenheitsantrag
Als am 03.09.2020 der Prozess gegen die Radfahrerin beginnen sollte gab es zuallererst einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin J. weil sie den absurden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft unterschrieben hatte und somit einem politischen Prozess gegen linken Aktivismus zugestimmt hatte. Der Befangenheitsantrag wurde geprüft (und wie erwartet abgelehnt, weil der Erlass des Strafbefehl nach Aktenlage vertretbar gewesen sei und maßgebend der Standpunkt einer vernünftigen Angeklagten sei). Bis zu dieser Entscheidung wurde der Prozess verschoben.
2. Prozesstag: Im Hochsicherheitssaal
Obwohl der Prozess am 28.01.21 eigentlich im Saal 572 stattfinden sollte wurde er (wie erwartet) in den Hochsicherheitssaal 101 verlegt. Grund dafür dürfte ein Aufruf auf Indymedia gewesen sein (https://de.indymedia.org/node/132930). Es kamen über ein Dutzend Menschen zur solidarischen Prozessbegleitung, jedoch wurden bloß 6 Zuschauer*innen als Öffentlichkeit zugelassen.
Zuallererst beantragte die Angeklagte erfolgreich 2 Menschen als Rechtsbeistand (Laienverteidigung). Als nächstes wurde eine Verlegung in einen Größeren Saal beantragt damit die Öffentlichkeit auch gewährt ist und keine Menschen ausgeschlossen werden. Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, wir hätten eine Pandemie. Daraufhin wurde beantragt den Prozess zu vertagen bis die Pandemie vorbei ist. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung die Öffentlichkeit sei mit 6 Zuschauer*innen gegeben.
Wir finden es sehr fraglich aus „Sicherheitsbedenken“ den Prozess in einen Hochsicherheitssaal stattfinden zu lassen, weil linkes Publikum erwartet wird statt ihn gar nicht erst stattfinden zu lassen, weil wir uns in einer Pandemie befinden! Aber der Staat hat wohl mehr Angst vor einer Hand voll „Chaot*innen“ als vor einem mörderischen Virus.
Angeklagte mit Superkräften?
Die Verteidigung machte sich mittels eines Beweisantrag über einen Kriminal-Oberkommissar (Herr V.) vom LKA 251 lustig und unterstellte ihm zu viele Marvel Comics zu lesen.
Herr V. behauptete in seinem Schlussbericht die Angeklagte habe sich alle Nummernschilder der zivilen Bullenkarren merken wollen, mit bloßem Auge die Ortschaft abgescannt um später Brandanschläge zu verüben. Außerdem war unklar um welchen Polizeiabschnitt es sich handelt und wie die Angeklagte 1,8 km in sekundenschnelle zurückgelegt haben soll.
Danach sollte ein Beweisantrag zeigen, dass Polizist*innen lügen und vor Gericht bevorzugt behandelt werden. Thematisiert wurden der Skandal um den Mord an Oury Jalloh, Todesfälle in Polizeigewahrsam und eine Studie über Körperverletzung im Amt der Ruhr-Uni Bochum.
Auch ein Anwalt wurde zitiert, wobei die Richterin großen Wert darauf legte seinen Doktortitel zu betonen. Der erste Antrag sollte durch die Zeugenaussagen der beiden geladenen Polizeizeugen geprüfr werden. DerAntrag um zu beweisen, dass Polizist*innen lügen wurde abgelehnt, weil laut Richterin „alle Zeug*innen lügen“. Im Prinzip wurde damit der Antrag als wahr unterstellt.
1. Bullenzeuge 33. EhU
Nun durfte der erste Zeuge (Herr P.) sich Fragen stellen lassen. Von der Selbstsicherheit und Arroganz, die der Beamte während der Festnahme an den Tag legte war nun nichts mehr zu spüren. Wir merken: Bullen macht es gar keinen Spaß vor Gericht die Wahrheit sagen zu müssen. Er musste zugeben die Angeklagte nicht aufgefordert zu haben den Hof zu verlassen. Fälschlicher weise behauptete der Berufszeuge der Innenhof des Abschnitts hätte bloß ein Tor, obwohl der Innenhof sowohl von der Schlicht Allee als auch von der Nöldner str. zugänglich ist. Auf die Frage ob er auch eine andere Person angezeigt hätte, die bloß eine Abkürzung über den Innenhof suche, antwortete er es ginge hier um die Angeklagte. Hiermit verdeutlichte er, dass es ihm darum ging eine Aktivistin festzunehmen, welche er zuvor auf der Kundgebung für den Sabot Garden gesehen haben wollte.
„Monti“
Als nächstes wurde Monti (Name geändert) vom Abschnitt 34 aufgerufen. Der stolze Träger eines NATO Wappen an der Uniform wollte viele Fragen aus „Sicherheitsgründen“ nicht beantworten weil sonst „polizeiinterne Informationen“ ans Licht kämen. Konkret wollte er nicht sagen was auf den Überwachungsvideos zu sehen ist, wo Überwachungskameras angebracht sind und von wem er die Anweisung bekam die Anzeige anzufertigen. Als die Richterin keine Fragen mehr hatte, begann die Verteidigerin mit der Befragung. Monti war auf ein mal sichtlich verunsichert und erregt, denn er fragte die Richterin, in weicher Funktion „diese Person“ hier sei und verlangte ein Gespäch mit ihr und dem Staatsanwalt, aber nicht hier, sondern in einem Nebenraum. Die Richterin lehnte dies ab und erklärte ihm, dass sie die Verteidigerin genehmigt hätte. Daraufhin lief der verstörte Bulle zum Staatsanwalt und flüsterte eindringlich mit ihm. Dennoch musste Monti sich danach wieder auf den Zeug*innenstuhl setzen und die Fragen der Verteidigerin beantworten. Im Laufe der Vernehmung, versuchte der Zeuge zu suggerieren, dass am Tor zur Nöldnerstraße Hinweise auf eine Sicherheitszone und Betretungsverbot stünden. Später musste er aber zugeben, dass er das gar nicht wisse. Auch seine Aussage, dass sich das Tor extrem langsam schließe und 2-4 Minuten offen stehe, nachdem ein Auto durch gefahren sei, versuchte Monti zurückzunehmen und bezog sich dabei auf Sicherheitsrelevanz und eine nicht erteilte Aussagegenehmigung seiner Behörde. Auch musste er zugeben, dass er nicht gesehen habe, ob das Tor sich überhaupt geschlossen hätte.
Vertagung
Die Angeklagte beantragte die Ladung von 2 weiteren Cops um zu beweisen, dass das Tor für längere Zeit offen gestanden hat. Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung es sei offenkundig wahr, dass das Tor für ca. 5 min offen gestanden haben muss. Nun sollte bewiesen werden, dass das Gelände nicht umfriedet gewesen ist weil, das Tor auf der Schlicht Allee geöffnet war. Hierfür sollten Fotos dienen, welche jedoch als Beweismittel abgelehnt wurden weil sie von Steetview auf 2008 datiert wurden. Hilfsweise sollte eine Ortsbegehung stattfinden. Die Richterin hatte nicht so sehr Bock auf ein Spaziergang und schlug vor aktuelle Fotos von dem Tor zu machen und die Verhandlung zu vertagen.
Der Oberkommissar vom LKA 52
Nach 3 Stunden Verhandlung beantragte zuletzt die Verteidigung noch die Ladung von Herr V. Von der Staatsschutz Abteilung vom LKA, welche schon wegen NSU 2.0 Drohbriefen und Nazi-Chats Mediale Aufmerksamkeit bekam :
https://www.rbb-online.de/kontraste/themen/rechtsextremismus-verdacht-gegen-anti-terror-ermittler-der-berli.html
https://www.antifainfoblatt.de/artikel/drohbrief-aus-dem-polizeicomputer
Bewiesen sollte werden, dass
„das Verfahren gegen (die Angeklagte) nur angestrebt wurde, um gegen Menschen mit einem sozialen Verhalten und politischen Einstellungen, die der Polizei nicht genehm sind, vorzugehen. (…) Herr V. wird darlegen können, wie er recherchiert hat und welche Motivation hinter seiner Recherche lag. Dies ist wichtig für die laufende Verhandlung, da sich der Strafantrag auf seinen Schlussbericht begründet. Wäre dieser anders ausgefallen, hätte der Polizeipräsident (…) keinen Strafantrag gestellt. (Herr V.) wird darlegen können, dass hinter seinem Bericht keine Tatsachen, sondern nur Vermutungen stehen.“
Verdeutlicht werden sollte dies mit der Verlesung des Schlussberichtes, doch die Richterin unterbrach die Angeklagte und gab dem Beweisantrag statt.
Somit freuen wir uns um so mehr auf den nächsten Verhandlungstag mit dem Herrn V.
Nächster Termin:
Dienstag 9. Februar 2021 – 09:30h
Hochsicherheitssaal 101 (oder S. 672) – Amtsgericht Tiergarten – Turmstr. 91 Berlin