„NSU 2.0“: Polizei im Zwielicht

Seit Februar läuft am Landgericht Frankfurt das „NSU 2.0“-Verfahren wegen rechtsextremistischer Drohschreiben gegen Prominente und Behörden. Angeklagt ist ein Berliner. Doch die Polizei steht ebenfalls im Fokus

Frankfurt – Der Fernsehjournalist Jan Böhmermann ist bekannt für beißenden Spott mit ernstem Hintergrund. Als Böhmermann Ende März 2022 im „NSU 2.0“-Prozess vor dem Frankfurter Landgericht als Zeuge aussagt und der Vorsitzenden Richterin einen rechtsextremen Drohbrief zur Verfügung stellen will, der ihn im ZDF erreicht hat, kann er sich eine spitze Bemerkung nicht verkneifen. „Wir müssen ein bisschen aufpassen mit dem Übergeben von privaten Daten an staatliche Stellen“, sagt Böhmermann. „Man weiß ja nicht, wo die landen.“ (…)
„NSU 2.0“: Welche Rolle spielt die Frankfurter Polizei?
Doch der Bezug zur Polizei hebt die „NSU 2.0“-Serie aus dieser Reihe heraus. Bei mindestens vier betroffenen Personen wurden in Drohschreiben persönliche Daten genutzt, die kurz vorher von Polizeirechnern abgefragt worden waren, ohne dass dafür ein Anlass erkennbar war: bei der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz, der damaligen Linken-Fraktionsvorsitzenden im hessischen Landtag und späteren Bundesvorsitzenden Janine Wissler, der Kabarettistin Idil Baydar und bei Hengameh Yaghoobifarah, einer nicht-binären Person, die journalistisch arbeitet.
Von einem Computer auf dem 1. Revier in Frankfurt waren am 2. August 2018 Daten von Basay-Yildiz abgerufen worden, kurz bevor sie das erste Fax mit Todesdrohungen gegen sich und ihre Familie erhielt. Außerdem wurde am selben Abend ein Pamphlet mit privaten Daten auf das Portal Indymedia hochgeladen. Das ist der Grund, warum das 1. Revier auf der Frankfurter Zeil ein Reizthema für die linke Szene geworden ist und das Kürzel „NSU 2.0“ im Theater, Kino und der Literatur auftaucht als Inbegriff für ein Rassismus- und Rechtsextremismusproblem in der Polizei. (…)
Frankfurter Polizei: Rechtsextreme Inhalte in der Chatgruppe
Im Frankfurter Prozess standen vor allem die Frankfurter Polizistin Miriam D. und ihr Kollege Johannes S. im Fokus, junge Beamt:innen von 29 und 33 Jahren. Die Frau war im Dienstcomputer eingeloggt, als die Abfrage am 2. August 2018 getätigt wurde. Bei der Durchsuchung ihres Mobiltelefons flog auf, dass sie und mehrere andere Beamte des 1. Reviers in Frankfurt, darunter Johannes S., eine Chatgruppe unterhielten, in der rechtsextreme Inhalte ausgetauscht wurden.
Im April 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt deswegen Anklage gegen vier mutmaßliche Beteiligte der Chatgruppe namens „Itiotentreff“, die allesamt im 1. Frankfurter Revier gearbeitet hatten. Haben Frankfurter Polizeibedienstete Daten für die Drohschreiben aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus ausgeforscht und herausgegeben?
Antonia von der Behrens’ Verdacht reicht noch weiter. Die Berliner Rechtsanwältin vertritt im „NSU 2.0“-Prozess die Nebenklägerin Seda Basay-Yildiz. Sie hat in einem Beweisantrag eine Reihe von Indizien dafür vorgetragen, dass Johannes S. vom 1. Frankfurter Revier zumindest das erste Drohfax an Basay-Yildiz verschickt haben könnte.
Von der Behrens verweist darauf, dass die Daten von Basay-Yildiz laut den Ermittlungen etwa eineinhalb Stunden vor dem Versand des ersten Faxes im 1. Polizeirevier abgerufen wurden. Fünf Minuten lang seien in drei verschiedenen Datenbanken insgesamt 17 Eingaben gemacht worden, was dagegen spreche, dass jemand einem vermeintlichen Kollegen am Telefon kurz etwas rausgesucht habe. (…)
Außerdem, sagt von der Behrens, spreche bei S. einiges für eine „seit Schulzeiten bestehende nationalsozialistische Einstellung“. Die Ermittlungen hätten eindeutige Bilder zutage gefördert. Auf einem sei S. als Jugendlicher zu sehen, wie er den Hitlergruß zeige, auf einem zweiten ein Tisch in einem Seminarraum, auf dem Stifte in Form eines Hakenkreuzes und zweier SS-Runen lägen.
Das erste Drohfax, so heißt es in dem Beweisantrag, sei wahrscheinlich von einem mobilen Endgerät mittels eines sogenannten Tor-Browsers versandt worden, wohingegen alle weiteren Drohmails des „NSU 2.0“ von einem PC verschickt worden seien. Während bei Alexander M. kein internetfähiges Mobilgerät mit Tor-Browser gefunden worden sei, habe S. nicht nur ein Tablet mit gleich zwei solchen Browsern besessen, sondern zu dem Thema sogar ein Referat gehalten. Sein Tablet habe er verkauft, kurz nachdem das erste Fax bei Basay-Yildiz eingegangen war.
Auch den Kolleg:innen blieb S.’ Gesinnung nicht verborgen. Einer von ihnen fertigte Karikaturen an, die typische Eigenschaften heraushoben. Johannes S. wurde in einer Uniform gezeigt, der Rang ist am Kragenspiegel zu erkennen: Obersturmbannführer. Mit diesem Wort unterschrieb der Absender der „NSU 2.0“-Drohschreiben häufig. (…)
Peter Beuth kann die Befürchtungen nicht zerstreuen
Im Juli 2020, kurz nach den brisanten FR-Recherchen zu unbefugten Polizeiabfragen, versuchte der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) einen Befreiungsschlag. Er gab endlich Änderungen am Einloggverfah-ren für die Polizeicomputer in Auftrag, setzte eine Expertenkommission für ein neues Leitbild der Polizei ein und schasste seinen Landespolizeipräsidenten Udo Münch, weil dieser die Informationen aus dem Landeskriminalamt zu den illegalen Abfragen nicht zeitig an ihn weitergegeben habe.
Die Befürchtungen, dass es rechtsextreme Bestrebungen in den Reihen der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden gibt, konnte er damit nicht zerstreuen. Im Gegenteil. Die Expertenkommission legte ein Jahr später einen Bericht mit erschreckenden Erkenntnissen vor. Sie hatte sich Chats angeschaut, an denen mehrere Hundert hessische Polizeibeamt:innen beteiligt waren. „Sie sind in einem nicht auszuhaltenden Maße roh, menschenverachtend, den Nationalsozialismus befürwortend, rassistisch, fremdenfeindlich“, berichtete der Vizevorsitzende Jerzy Montag (Grüne) der Frankfurter Rundschau.
Die Gerichtsverfahren zu den Chats stehen noch bevor. Und so mahnte Jan Böhmermann verschmitzt, aber mit ernstem Hintergrund, bevor er seine Daten an eine hessische Behörde weitergab: „Man weiß ja nicht, wo die landen.“ (Pitt von Bebenburg, Frankfurter Rundschau, 8.7.22)

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