Gegen Linke ermittelt und Rechte überführt? Immer Neues vom Neukölln-Komplex
Am kommenden Montag werden erstmals einige Taten aus dem Berliner Neukölln-Komplex – einer Serie von rechten Brandanschlägen und weiteren Sachbeschädigungen gegen politische Gegner_innen – vor Gericht verhandelt. Derzeit sind zehn Prozesstage bis Ende November am Amtsgericht Tiergarten gegen Sebastian Thom und vier weitere Neonazis anberaumt. Bereits im September 2021 wurde Anklage erhoben. Trotz diverser Skandale wurde dieser Schritt medial als Erfolg fleißiger Polizeiarbeit gefeiert. Doch aktuelle Meldungen werfen wieder ein kritisches Licht auf die Behörden und lässt erneut das Wirken von Polizei und Justiz zweifelhaft erscheinen.[1] Denn nun wurde öffentlich: Ein zentraler Beweis gegen die Neonazis ist ein Video, das aus einem gegen Linke konstruierten §129-Verfahren stammt. Im politischen Raum erhobene Forderungen, ein solches Verfahren auch gegen die Neonazis einzuleiten, wurden bis zuletzt abgelehnt.[2] Ein weiteres deutliches Zeichen für die bei den sog. „Sicherheitsbehörden“ übliche Prioritätensetzung.
Der Prozess am Montag befasst sich mit drei unterschiedlichen Anklagen, die zu einem Verfahren zusammengelegt wurden. Die jüngste wurde im September 2021 erhoben. Wie berichtet [3], werden Thom und Tilo Paulenz in dieser zwei Brandstiftungen am 1. Februar 2018 an PKWs politischer Gegner_innen vorgeworfen. Paulenz will dabei jedoch nur „Schmiere gestanden“ haben, wie er während einer Untersuchungshaft einem Mitgefangenen erzählt haben soll.[4] Zudem werden Thom gewerbsmäßiger Betrug mit Sozialleistungen und unrechtmäßig erhaltene Corona-Soforthilfen zur Last gelegt. Ebenfalls nur Thom angelastet werden in dieser Anklage vier im März 2019 an den Fassaden bzw. Hausfluren von politischen Gegner_innen gesprühte Morddrohungen.
Morddrohungen an Fassaden
Während die Brandstiftungsvorwürfe vor allem auf Indizien basieren, sieht die Beweislage in Bezug auf vier gesprühten Todesdrohungen („9mm für …“) in der Nacht zum 16. März 2019 konkreter aus. Ermittlungen ergaben, dass die Neonazis sich mit den Betroffenen schon vorher beschäftigten: Paulenz thematisierte einen der Betroffenen gegenüber seinem AfD-Kollegen Christian Blank [5] in einem Telegram-Chat, in dem er ihm bei einer Sitzung des Bezirksparlaments über dessen Anwesenheit – namentlich und mit Foto – informierte. Bei Thom fanden sich auf dem Rechner gesammelte Daten von einem weiteren Geschädigten, u.a. dessen Anschrift.
Der Tat überführt wurde Thom jedoch nicht durch die Ermittlungen gegen ihn, sondern durch Zufall: Das LKA hatte zum Tatzeitraum seine Observationspriorität statt auf die rechten Brand- und Farbanschläge lieber gegen Linke gerichtet und den Hauseingang eines der Betroffenen per Video überwacht. Ziel war die Konstruktion eines dubiosen §129-Verfahrens. Durch diese Videoüberwachung wurden Thom und ein weiterer Mittäter – es handelt sich augenscheinlich um Oliver Werner – beim Besprühen der Fassade nach einem missglückten Einbruchsversuch an der Haustür gefilmt.
Aufgrund der Vorgehensweise, Schriftfarbe sowie der örtlichen und zeitlichen Nähe geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass auch die anderen Taten in dieser Nacht von den beiden verübt wurden. Die zufälligen Beweise gegen die Neonazis wurden – kaum verwunderlich – nicht unbedingt mit Elan in das Verfahren eingebracht. Die offizielle Strafanzeige erfolgte erst Anfang August 2019, da im Rahmen von angeblichen „Ermittlungen“ der BAO Fokus die Tat vom März 2019 bekannt geworden sei. Geschädigt wurde offiziell zunächst die Hausverwaltung, die Tatzeit sei zwischen dem 1. und 31. März 2019 gewesen. Was gegen wen gesprüht wurde war der Polizei offiziell unbekannt. Im Juni 2020 wurde der Fall ergebnislos vom damals zuständigen Oberstaatsanwalt Matthias Fenner eingestellt, Täter seien nicht zu ermitteln und ein Strafverfolgungsinteresse sei nicht festzustellen.
Auch im September 2020 sah ein weiterer Staatsanwalt keine neuen Ermittlungsansätze. Tatsächlich war im Juli 2019 über das LKA 52 AE 3 der BAO Fokus bereits mitgeteilt worden, dass wegen einer „gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahme“ Erkenntnisse zu der Tat generiert werden konnten, diese seien aber nicht gerichtsverwertbar.
Nachdem Oberstaatsanwalt Fenner im August 2020 gänzlich aus der politischen Abteilung 231 bei der Berliner Staatsanwaltschaft versetzt wurde, um den Anschein der Befangenheit im Neukölln-Komplex zu vermeiden und ihm somit die Fälle entzogen wurden [6], gab die mittlerweile ermittelnde Generalstaatsanwaltschaft Berlin im Dezember 2020 die Videoaufnahmen aus der Maßnahme frei. Paulenz hatte Fenner nach einer Zeugenbefragung in einem anderen Fall als ihm politisch nahestehend wahrgenommen und dies in überwachten Chats einem Gesinnungskameraden aus der AfD geschildert.
Wer sprühte mit?
Als den Mittäter Thoms erkannte das LKA zunächst fälschlich den Neonazi Robin-Oliver B. Dieser stammt ebenfalls aus Neukölln und wurde durch die NPD und ihre „Schutzzonen“-Kampagne politisch sozialisiert. Er stand im Verdacht am 4. Dezember 2018 mit Maurice Pollei einen rassistischen Brandanschlag (Molotov-Cocktail) auf den Balkon eines Nachbarn versucht und im Anschluss als „Zeuge“ die Polizei informiert zu haben. Er trat regelmäßig mit Pollei in Erscheinung, der ab Juli 2021 nach einer rassistischen Messerattacke auf einen Jamaikaner in Südneukölln in Untersuchungshaft saß [7]. Kurz bevor Thom, der am 23. Dezember 2020 in Untersuchungshaft gekommen war, nach einer erfolgreichen Haftbeschwerde wieder freigelassen wurde, durchsuchte das LKA im Januar 2020 noch die Wohnung von B. Vermutlich hatten sie die Sorge, er könne sonst gewarnt werden. Diverse Zufallsfunde (Waffen, Kleidung mit NS-Symbolen und Drogen) wurden sichergestellt.
Wenig später waren sich die Beamten aber bezüglich ihrer Personenidentifizierung nicht mehr sicher und das Verfahren gegen B. wurde eingestellt. Sie räumten ein, dass die zweite tatbeteiligte Person vielmehr deutliche Ähnlichkeit mit Oliver Werner habe. Weitere Maßnahmen gegen den langjährigen Neonazi leiteten sie aber nicht ein, weil die Ermittlungen und die gesuchten Beweise „im Umfeld des Beschuldigten bereits bekannt“ seien, sie also nicht mehr damit rechneten, noch Relevantes bei ihm finden zu können.
Werners Gewaltkarriere beginnt schon in den 1990er Jahren und umfasst diverse Taten wie Verstoß gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz, Zuhälterei, Körperverletzung, Sachbeschädigung. Jahre später tauchte er an Infoständen der NPD-Neukölln und vom „NW-Berlin“ auf. Er gilt als eine Art politischer „Ziehvater“ von Sebastian Thom.[8] Völlig unverständlich erscheint, dass szenekundige Beamte aus Berliner Sicherheitsbehörden zunächst nicht in der Lage gewesen sein wollen, Werner trotz seines markanten Äußeren auf den Videobildern zu erkennen. Nach der Selbstenttarnung des NSU wurde vielfach angenommen, dass Neonazis mit einer solch einschlägigen Biographie (Stichwort: „Generation Hoyerswerda“) zukünftig eine besondere staatliche Aufmerksamkeit genießen werden.
Bezeichnend für die Ermittlungen des Berliner LKA ist andererseits, dass gegenüber einigen Betroffenen mehr oder weniger subtil der Verdacht in den Raum gestellt wurde, dass die Sprühereien auch aus dem Kreis einer maoistisch-kommunistischen Jugendgruppe stammen könnten. Intern wurde zudem gar penibel ermittelt, ob die Taten nicht auch aus dem Kreis der Betroffenen selbst inszeniert worden sein könnten.
Weitere Anklagen als Beifang
Die zwei weiteren Anklagen im anstehenden Prozess am Montag behandeln Straftaten, die bei den Ermittlungen zu den Brandanschlägen von Observationstrupps des LKA als Beifang dokumentiert wurden. Einmal wurden Thom und Paulenz beim Sprühen von Parolen für Rudolf Hess in zwölf Fällen beobachtet. In der anderen Anklage soll Thom zusammen mit Oliver Werner, Samuel B. und Stefan K. Rudolf-Hess-Plakate angebracht haben. Thom und Paulenz standen wegen ihres Falls bereits Ende August 2020 vor Gericht. Das Verfahren musste jedoch ausgesetzt werden, weil die Polizeizeugen keine Aussagegenehmigung vor Gericht hatten.[9]
Im zweiten Fall sollen die vier beschuldigten Neonazis im Juli und August 2017 in verschiedenen Bezirken (Charlottenburg, Spandau und Neukölln) Sachbeschädigung in 24 Fällen begangen haben.
Montag auf der Anklagebank
Neben dem ehemaligen Neuköllner NPD-Vorsitzenden Sebastian Thom, der dem militanten Netzwerk „NW-Berlin“ zuzurechnen gewesen war und jetzt für die Kleinstpartei „Der III. Weg“ aktiv ist, sind vier weitere Neonazis Montag auf der Anklagebank:
Tilo Paulenz war bis zu seinem Wegzug aus Berlin (mittlerweile wohnt er in Lübeck) dem rechten Fußballmilieu von Hertha BSC und dem Neuköllner Lokalverein TSV Rudow zuzurechnen. Bei Letztgenanntem war er in den 2000er Jahren zusammen mit anderen (späteren) Neonazis in der Ultra-Gruppe „Kommando Rudow 02“ aktiv. Zudem gehörte er zeitweise dem Vorstand der Neuköllner AfD an, organisierte Veranstaltungen bei denen auch Thom anwesend war. Erst vor zwei Wochen kam Paulenz in einer Berufungsverhandlung wegen einer brutalen rassistischen Attacke auf einen Taxifahrer im November 2021 [10] mit einer Bewährungsstrafe davon.
Die Gewaltkarriere von Oliver Werner wurde bereits angerissen und war regelmäßig Thema im Antifaschistischem Infoblatt (AIB)[11]: Bereits Anfang der 1990er Jahre war er Mitglied der „Nationalen Alternative“ und seither auf das Vorgehen gegen politische Gegner_innen fokussiert. Er versuchte 1992 einen alternativen Jugendclub anzuzünden, in dem sich zu diesem Zeitpunkt Menschen aufhielten. 1994 wurde bei einer Durchsuchung Werners Bombenteile, Sprengstoff, Rohrbomben und Anti-Antifalisten gefunden. Zudem verwaltete er bis 1995 zeitweilig eine Art „Anti-Antifa-Kartei“[12]. Obwohl er als Mittäter Thoms bei den Sprühereien im März 2019 vom LKA identifiziert wurde, ist er nur wegen den Rudolf-Hess-Plakate angeklagt. Werner beteiligte sich zuletzt mehrfach an den rechtsoffenen Corona-Protesten.
Samuel B. fiel erstmals 2010 auf, zunächst bei einem gescheiterten Aufmarsch von „NW-Berlin“ am 1. Mai auf dem Kurfürstendamm, bei dem die Teilnehmenden von der Polizei gestoppt und festgenommen wurden.[13] Wenige Tage später beteiligte er sich an einer von Thom mitorganisierten Veranstaltung der Neuköllner NPD in Britz und im September des gleichen Jahres an einem NPD-Konzert in Berlin-Schöneweide. Seinen Geburtstag 2012 feierte er mutmaßlich als „Sammy“ im sog. „Neuköllner JUZ“, einem von Thom angemieteten Treffort in Berlin-Rudow. Eingeladen wurden zu 19:33 Uhr mit der Ankündigung, die ersten 88 Getränke seien umsonst.
Wie aus dem Abschlussbericht der BAO Fokus hervorgeht, befand sich Samuel B. zusammen mit Thom, Werner und anderen am 16. November 2013 an einem NPD-Infostand in Rudow, gegen den eine Anwohnerin aus ihrem Auto heraus ihren Unmut äußerte. Zwei Tage später wurde ihr Auto mit Grillanzünder in Brand gesteckt.
Der fünfte Angeklagte Stefan K. war seit 2008 als regelmäßiger Teilnehmer und Aktivist bei Aufmärschen, Veranstaltungen und Infoständen der Neuköllner NPD festzustellen.
Berliner Tradition der Feindeslisten
Die Zusammensetzung der Angeklagten überrascht weniger, als die Tatsache, dass sie überhaupt vor Gericht stehen. Denn bislang hatte die Berliner Neonaziszene offenbar wenig von den Behörden zu befürchten, wie bereits die erfolglosen Ermittlungen gegen das Netzwerk „NW-Berlin“ demonstrierten. Die Neuköllner Anschlagsserie ist auch ein Ergebnis und Folge einer generationsübergreifenden Sammlung von Daten über politische Gegner in der Berliner Neonaziszene. Diese erfolgte zum Teil in einer Art unsäglichen „Zusammenspiel“ mit Ermittlungsbehörden und rechten Anwälten, welche von den Strukturen des „NW-Berlin“ auf deren Internetseiten auf die Spitze getrieben wurde. Deren Abschaltung war ausschließlich das Ergebnis beharrlicher antifaschistischer Arbeit.
Nicht nur bei Thom, wurden umfangreiche Datensätze gefunden, oft lediglich als Zufallsfund. Zu solchen Daten gehören etwa Unterlagen mit Informationen aus dem Berliner Vereinsregister zu Mitgliedern in linken und anderen politischen Vereinen. Ein Führungskader der 2005 verbotenen „Kameradschaft Tor“, nutzte gar eine zeitweilige Anstellung beim Finanzamt Friedrichshain/Prenzlauer Berg um personenbezogene Daten abzurufen[14]. Für die Veröffentlichung von Outings und Feindeslisten auf der früheren Homepage „NW-Berlin“ soll er laut einem ehemaligen Neonazi (mit)verantwortlich gewesen sein[15].
Auch Thom wurde dem „NW-Berlin“ zugerechnet, Fotos zeigen ihn hinter einem entsprechendem Transparent, zudem war er Vorsitzender eines Tarnvereins, mit dem Neonazis aus dem Netzwerk in der Berlin-Lichtenberger Lückstraße zeitweilig einen Treffpunkt unterhalten hatten. Thom geriet 2012 auch in Ermittlungen wegen der Homepage des „NW-Berlin“, u.a. weil laut Polizeibeobachtungen mutmaßlich seine Fotos von einem Infostand im Rahmen einer „Dresden-Kampagne“ von „NW-Berlin“ am 11. Februar in Rudow (an dem auch Samuel B. teilnahm) auf dieser Seite veröffentlicht worden sein sollen.
Ausblick
Die „holprigen“ Ermittlungen und der Umgang der Justiz mit den Betroffenen der Anschläge, die als Nebenkläger nur sehr spät oder nicht zugelassen wurden, lassen einen unpolitisch geführten Prozess erwarten. Wer seine Hoffnungen im Umgang mit Neonazis auf den „starken Staat“ gelegt hat, wird voraussichtlich enttäuscht werden. Allen anderen bleibt es wie immer unbenommen, selbst antifaschistisch aktiv zu werden.
- 1. rbb24.de: „Neonazi-Anschläge in Neukölln Ermittler verzichteten auf Auswertung von Beweisvideo“ von Jo Goll und Ulrich Kraetzer (Die WELT), Fr 26.08.22
- 2. tagesspiegel.de: „Rechter Terror Bundesanwaltschaft ermittelt nicht zu Neuköllner Anschlägen“ von Sabine Beikler, 08.10.2019
- 3. Vgl. AIB Nr. 132 (3.2021): „Anklage gegen Neuköllner Neonazis„
- 4. rbb24.de: „Neuköllner Anschlagsserie – Der Neonazi, der „nur Schmiere“ gestanden haben will“ von Jo Goll und Ulrich Kraetzer (Morgenpost), 14.06.2022
- 5. Über die Verbindungen von Christian Blank zum NW-Berlin berichtete wir bereits im AIB Nr. 127 (2.2020): „Neonazis & Polizei: Immer wieder Berlin-Neukölln“
- 6. Vgl. AIB Nr. 128 (3.2020): „Neukölln-Komplex wird immer komplexer„
- 7. Vgl. AIB Nr. 132 (3.2021): „Berliner Neonazi nach Messerangriff in Haft„
- 8. Vgl. AIB Nr.92 (3.2011): „Isoliert und radikalisiert – Die Berliner Neonazisszene„
- 9. Vgl. AIB Nr. 128 (3.2020): „Neukölln-Komplex wird immer komplexer„
- 10. Vgl. AIB Nr. 132 (3.2021): „Anklage gegen Neuköllner Neonazis„
- 11. Vgl. AIB Nr. 20 (5.1992): „Die »Nationale Alternative« (NA) im Wandel„, AIB Nr. 25 (1.1994): „Berlin: Neonazi-Kundgebung verhindert„, AIB Nr. 26 (2.1994): „Anti-Antifaschismus, das alte/neue Thema der Rechten„, AIB Nr. 50 (1.2000): „Werwolf, Waffen, Werthebach: Wer ist die Anti-Antifa?„
- 12. Vgl. AIB Nr. 29 ( März/April 1995)
- 13. Vgl. AIB Nr. 87 (2.2010): „Strategische Gehversuche – mäßiger Erfolg„
- 14. Vgl. AIB Nr. 66 (2.2005): „Berliner Kameradschaften verboten„
- 15. Vgl. AIB Nr. 111 (2.2016): „Das Verfahren gegen die Neonaziseite „nw-berlin“
https://www.antifainfoblatt.de/artikel/gegen-linke-ermittelt-und-rechte-%C3%BCberf%C3%BChrt-immer-neues-vom-neuk%C3%B6lln-komplex
passiert am 26.08.2022