Mit Dosen durch die „Ausgangssperre“
3. Januar 2021
Praxis
SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Berlin
§ 2 Kontaktbeschränkung, Aufenthalt im öffentlichen Raum
(1) […] Das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist nur aus triftigen Gründen zulässig.
(3) Triftige Gründe im Sinne von Absatz 1 Satz 4 sind insbesondere
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(…)
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die Ausübung (…) ehrenamtlicher oder sonstiger Tätigkeiten (…) auch an wechselnden Einsatzstellen,