Drei Autos des Bielefelder Ordnungsamts in Flammen – Pressemeldung sollte mutmaßliche Täter in Panik versetzen
Bielefeld – Der Staatsschutz der Bielefelder Polizei hat im November versucht, einem Verdächtigten mit Hilfe einer Presseveröffentlichung eine Falle zu stellen. Anwälte wittern „rechtsstaatswidrige Methoden“. Von Christian Althoff
Im April vergangenen Jahres waren nachts drei geparkte Autos des Bielefelder Ordnungsamts angezündet worden. Die Polizei stellte die Ermittlungskommission „Phönix“ auf. Die Beamte verdächtigten Linksautonome, die vorher bei Corona-Kontrollen mit Ordnungsamtskräften aneinandergeraten waren, der Brandstiftung.
Eine Woche nach dem Feuer wurden die Wohnungen von zwei verdächtigen Bielefeldern (19, 20) durchsucht und Handys sichergestellt. Bei der Auswertung der Verbindungsdaten wurde festgestellt, dass beide Verdächtige in der Tatnacht den Anruf eines 17-jährigen Bielefelders bekommen hatten. Zudem soll ein Chatverlauf nach Einschätzung der Kripo nahelegen, dass sich die Verdächtigen in der Nacht mit dem 17-Jährigen getroffen haben „Er kommt daher als weiterer Mittäter in Betracht“, heißt es in der Ermittlungsakte.
Da die monatelangen Ermittlungen aber nichts Belastendes gegen den 17-Jährigen ergaben, beschloss die Polizei, ihm eine Falle zu stellen. Am 24. November gab die Pressestelle des Polizeipräsidiums eine Mitteilung heraus, in der es heißt, die Ermittlungen seien auf einen dritten Mann ausgeweitet worden. Er habe bereits am 21. September nach der Teilnahme an einer nicht genehmigten Demo eine Nacht im Polizeigewahrsam verbracht. Letzteres hatte zwar nichts mit dem Brandanschlag zu tun. Doch mit diesem Satz wollte die Polizei dem Mann übermitteln, dass er identifiziert sei. Sie hoffte, dass er in Panik geraten und möglicherweise die beiden anderen Verdächtigen anrufen und etwas Belastendes sagen würde. Für alle drei Männer hatte das Amtsgericht Bielefeld bereits das Abhören der Telefone genehmigt.
Ob der heute 18-Jährige in die Falle ging, die vom Amtsgericht Bielefeld abgesegnet worden war – dazu wollen sich die Behörden nicht äußern. Die Bielefelder Polizei erklärte am Mittwoch nur, die Ermittlungen liefen noch.
Grundsätzlich darf die Polizei Tricks anwenden, um Straftäter zu überführen. Das bewusste Täuschen durch Lügen („Wir haben deine DNA am Tatort gefunden!“) verbietet die Strafprozessordnung jedoch.
Die Bielefelder Kanzlei Nickel & Kuhlmann vertritt die drei Beschuldigten und kritisiert das Vorgehen der Polizei. Rechtsanwalt Sebastian Nickel: „Mit der Pressemitteilung wollte die Polizei dem Mandanten klarmachen, dass man ihn der Tat beschuldigt – ohne ihn allerdings offiziell zum Beschuldigten zu erklären, weil man ihn dann hätte belehren müssen und er möglicherweise geschwiegen hätte.“ Durch den Trick habe man versucht, einen Verdächtigen, der zur Tatzeit minderjährig gewesen sei, ins Messer laufen zu lassen.
Die von der Polizei erwähnte mehr als zehnstündige Ingewahrsamnahme des Mannes am 21. September am Rande einer Demo war übrigens illegal. Das hat das Landgericht Bielefeld inzwischen entschieden.
https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Bielefeld/4354345-Drei-Autos-des-Bielefelder-Ordnungsamts-in-Flammen-Pressemeldung-sollte-mutmassliche-Taeter-in-Panik-versetzen-Brandanschlag-Polizei-stellt-Verdaechtigem-Falle
passiert am 28.01.2021