„Der denkt auch, der kann übers Wasser gehen“ – ein offener Brief von Gefangenen aus dem Knast Zeithain
Nachfolgend ein längerer offener Brief aus dem Knast in Zeithain an die zuständige Staatsministerin Katja Meier in Sachsen. Der Brief ist etwas älter und wurde von den Gefangenen an verschiedene Plattformen, Organisationen und Presseblätter geschickt – wobei sich die meisten natürlich wenig für die Belange der Gefangenen interessierten, ergo das Schreiben nicht veröffentlichten/druckten. Das wollen wir hiermit ändern.
Die Gefangenen thematisieren die Situation für sie innerhalb Covid19 Zeiten im Knast, die wiederholten öffentlichen Falschdarstellungen des Pressesprechers des Knastes Benno Kretzschmar, Repression gegen kritische Gefangene sowie die leider nicht verwunderlichen oder neuen, trotz dessen dafür aber miserablen allgemeinen Lebensumstände der Gefangenen im Knast Zeithain. Sie ziehen die Staatsministerin, den Pressesprecher sowie den Knast selbst dafür in die Verantwortung. Zeigt euch solidarisch mit ihnen, indem ihr das ebenfalls tut!
„Wir wenden uns anlässlich eines Artikels in der Sächsischen Zeitung vom 29.10 an Sie. Allerdings ist dieser Artikel lediglich der berühmte letzte Tropfen, der das Fass zum überlaufen gebracht hat. Vielmehr geht es uns um grundsätzliche und grundlegende Zustände in der JVA Zeithain, die aus unserer Sicht nicht weiter hinnehmbar sind.
Zunächst jedoch zum vorgenannten Artikel, in dem durchweg falsche und unwahre Darstellungen durch den Pressesprecher der JVA Zeithain getroffen werden. Leider ist dies nicht die erste Gelegenheit, in der die Gelegenheit genutzt wird, um Medien und damit die Öffentlichkeit faktisch zu belügen. Mit Beginn der Covid-19-Beschränkungen galt zum Ende April u.a. die Pflicht für die Bediensteten, innerhalb der Anstalt, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn der Abstand von mindestens 1,5m zu Gefangenen und Kollegen nicht eingehalten werden kann. Dies wurde durch die Anstaltsleiterin via Aushang öffentlich bekannt gemacht. Entgegen der Darstellung des Pressesprechers der JVA Zeithain, der von vereinzelten Fällen sprach, ist festzuhalten, dass sich praktisch kein Bediensteter daran gehalten hat. Es waren vielmehr nur vereinzelte Bedienstete, die zu Beginn dieser Anordnung eine Maske getragen haben. Der Großteil der Bediensteten hat bis kurz nach Erscheinen des Artikels keine Maske getragen und dies auch ganz offen abgelehnt. Bereits im Mai wurde dies durch die Gefangenenmitverantwortung gegenüber der Anstaltsleiterin kritisiert, da hier ein potentiell erhöhtes Ansteckungsrisiko gesehen wurde. Dieser Einwand wurde, so berichten es teilnehmende Gefangene, durch die Anstaltsleitung beiseite gewischt, teils mit der Aussage, dass diese Anweisung (lt. Aushang durch das SMJ) lediglich eine „Empfehlung“ sei, teils damit, dass man ja „alle als ein Haushalt gelte“. Das ist mit Sicherheit nicht so. Erst nach Erscheinen des Artikels in der Sächsischen Zeitung ist mittlerweile festzustellen, dass die Maskenpflicht seid Ende Oktober umgesetzt wird.
Darüber hinaus sind weitere unwahre Darstellungen durch den Pressesprecher festzustellen. Es mag zwar sein, das die JVA Zeithain ein Hygienekonzept hat, die behaupteten Einzelpunkte sind jedoch nicht zutreffend. Papierhandtücher für Gefangene? Fehlanzeige. Weder in Haftbereichen noch in Arbeitsbereichen. Desinfektionsmittel in den Gängen? Nicht existent. Flüssigseife für Gefangene? Nicht in der JVA Zeithain. Diese Aussagen entsprechen vollumfänglich nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Welche Gründe die Anstaltsleitung und der Pressesprecher für derartige Falschinformationen haben, ist für uns weder erkennbar noch nachvollziehbar schlüssig, außer, dass man ein gutes Bild in der Öffentlichkeit abgeben und von den tatsächlichen Problemen und Fehlern ablenken will. Darauf angesprochen, wurde seitens der Anstaltsleitung wieder ausgewichen, hier war von „falscher Übermittlung“ sowie „falsche Wortwahl“ die rede.
Sinnigerweise wurden konstruktive Vorschläge, die mit Beginn der Corona- Pandemie sowie fortlaufend seitens Gefangener und Gefangenenmitverantwortung an die Anstaltsleiterin herangetragen wurden, als nicht notwendig abgetan. Darunter waren bereits frühzeitig die Trennung von einzelnen Anstalts-, (A/B- und C/D- Haus), Arbeits- sowie Freizeitbereichen untereinander, Maskenpflicht, Schnelltests, Clusterlösungen, etc. Ein derartiges Reagieren der Anstaltsleitung ist bis heute nicht nachvollziehbar und wirkt eher hilflos. Gleichzeitig ist von kompensatorischen Ausgleichen, hinsichtlich der zum Teil noch andauernden Corona- Einschränkungen die Rede, von denen inhaltlich der etwas genauerer Betrachtung kaum bis nichts bestand haben kann. So wurden auch in Zeithain Kommunikationsmöglichkeiten erweitert, konkret die Kontaktmöglichkeit per Skype für alle Gefangenen eingeführt sowie das Telefonvolumen auf 400.- Euro im Monat erhöht. Hierzu stellen sich allerdings sofort Fragen: Angesichts der immernoch nicht normalen Lebensumständen angepassten Verdienstes (dieser liegt in Zeithain bei ca. 115.- Euro monatlich verfügbarem sog. Hausgeld) ist eine Inanspruchnahme dieser erweiterten Telefonmöglichkeiten nicht möglich, von Gefangenen, denen keine Arbeit ermöglicht wird und die auf alimentiertes Taschengeld (ca. 40.- Euro mtl.) angewiesen sind ganz zu schweigen. Es bleibt also vielen nur die Möglichkeit, diese Kosten von Angehörigen, Freunden oder Familie tragen zu lassen, sofern das möglich ist. Wir haben jedenfalls keinen Gefangenen gefunden, der diese „Kompensation“ die sie ja auch selbst in einer Antwort auf eine Anfrage von Frau Juliane Nagel im Landtag (Az.: 1040E/46/236-KLR v. 12.05.2020) so anführen, nutzen kann. Von Kompensation kann hier keine Rede sein. Überdies stellt auch die Möglichkeit der Telefonie ein massives Kostenproblem aufgrund der Gebühren des praktischen Monopolisten Telio dar. Dieses Kostenproblem ist Ihnen persönlich wiederholt bereits als Mitglied des Anstaltsbeirates der JVA (u.a. am 30.07.2019) vorgetragen worden. Geändert hat sich freilich bis zum heutigen Tag – immerhin anderthalb Jahre später – nichts. Ebenso stellt sich die Möglichkeit, Skype zu nutzen als unausgegoren dar: zwischenzeitlich wurde dies in der JVA Zeithain wieder deutlich zurückgefahren, sowohl in quantitativer (aus einmal wöchentlich) als auch in qualitativer Hinsicht (von anderthalb Stunden auf nunmehr 30 Minuten pro Woche). Auch hier kann von Kompensation kaum die Rede sein; angesichts der Entwicklung der Besuchszahlen seid Beginn der Corona- Einschränkungen (nach Anstaltsangaben liegen diese derzeit lediglich bei 50% der normalen Besucherzahlen). Mit derartigen „Maßnahmen“ wird lediglich die Exklusion von Gefangenen, der durch die Anstalt ohnehin nur unzureichend begegnet wird, weiter verstärkt und eine Wiedereingliederung weiterhin behindert.
Dass der Pressesprecher Benno Kretzschmar mit seinen immer falschen Darstellungen in den Medien gleichsam auch die Glaubwürdigkeit der Bediensteten und Angestellten angreift und untergräbt, scheint diesem nicht bewusst zu sein. Faktisch jeder in der JVA Zeithain Anwesende, sei es Gefangener Bedienstete, Angestellte oder externe Mitarbeiter weiß um die Unwahrheit dieser Darstellung. Was, Frau Ministerin, soll man noch glauben, wenn die Anstalt – und das vorsätzlich, gleichsam folgenlos – Medien und damit die Öffentlichkeit belügt? Wie eingangs bereits angesprochen sind derartige Fehl- und Falschdarstellungen nicht die Ausnahme, sondern immer wieder die Regel. So war in vorangegangenen Äußerungen und Interviews, insbesondere in der „Sächsischen Zeitung“ die Rede von angeblich immer mehr psychisch auffälligen Gefangenen in Zeithain. Belegt hat hier der Pressesprecher weder diese Aussage ebenso wie falsche Darstellungen zur Personalsituation, die im Rahmen des Tages der Offenen Tür im vergangenen Jahr gegenüber Teilnehmern dort gemacht wurde. Es mag angenehm und bequem sein, in Medien als „primärer Definierer“ aufzutreten. Es macht aber grundlegende Versäumnisse und Fehlleistungen weder besser noch wahrer.
Neben diesen aktuellen Ereignissen stehen allerdings auch grundlegende Fehlentwicklungen im Raum, die aus unserer Sicht – nach unzähligen Ansprachen hier sowie folgendem fortdauernden Hinhalten durch die Anstaltsleitung sowie Abteilungsleiter – nicht mehr hinzunehmen sind.
Die grundsätzliche Organisation des Haftverlaufes soll auch im sächsischen Strafvollzug durch eine sog. Vollzugsplanung, die aus einer entsprechenden Vollzugskonferenz hervorgehen soll, umgesetzt werden. Oberster Leitgedanke soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers die (Wieder-) Eingliederung des Gefangenen sein, gleichzeitig soll eine Exklusion vermieden werden. Auf den Widerspruch bereits an dieser Stelle soll hier nicht zu sehr eingegangen werden, er liegt in der Sache selbst begründet. Allerdings ist am Beispiel der JVA Zeithain über diesen Grundsatz hinaus festzuhalten, dass bereits die sog. Vollzugsplanungen mehr als mangelhaft sind, um nicht zu sagen gesetzwidrig. So lässt sich eine Art Fahrplan, wie der Gesetzgeber diese Vorstellungen selbst bezeichnet hat, in praktisch keinem Vollzugsplan feststellen. Vielmehr sind diese bereits in ihrem Zustandekommen fragwürdig: eine systematische Eingliederung bzw. ein Bemühen darum sind seitens der Anstalt kaum bis nicht erkennbar. Bereits die Zusammensetzung der sog. Vollzugsplankonferenzen erscheint fragwürdig und geht an den Vorgaben des Gesetzgebers („mit den maßgeblich am Vollzug Beteiligten“) vorbei, ebenso wie das Zustandekommen von Festlegungen in diesen Veranstaltungen. Von Festlegungen, die nach gemeinsamen Besprechung und Beratung getroffen werden, kann praktisch nicht gesprochen werden. Regelmäßig, so wird dies auch dokumentiert, ist hier lediglich der/die zuständige AbteilungsleiterIn sowie ein/e MitarbeiterIn des Psychologischen Dienstes anwesend. Von „maßgeblichen Beteiligten“ kann also kaum die Rede sein. Inhaltlich ist die Orientierung am Vollzugsziel der (Wieder-) Eingliederung kaum zu bemerken; vielmehr wird immer wieder mit pauschalisierenden, tendenziösen Formulierungen gearbeitet, um konkrete, notwendige Maßnahmen zu verzögern und zu verhindern. Motivation zu erzeugen, Perspektiven zu erarbeiten und zu beginnen, das scheinen hier Fremdworte zu sein. In einigen, uns bekannten, Fällen ist die Anstalt, bzw. deren Abteilungsleiter sowie die Anstaltsleitung sogar verhindernd aufgetreten. Grundlegend entsteht der Eindruck, der sich auch in weiteren Belangen von Gefangenen fortsetzt, dass man darauf orientiert ist, hunderttausend Gründe zu finden, warum etwas nicht geht, anstatt sich fünf Minuten damit auseinanderzusetzen, wie eine sinnvolle Lösung aussehen und was man dafür tun müsste. Eine strukturierte Planung vom ersten Tag der Haft an, ist in den seltensten Fällen erkennbar. Da dies schlussendlich zu lasten aller Beteiligten und auch der Gesellschaft als solches geht, ist dieses Fehlverhalten unverzüglich abzustellen, Dazu fordern wir sie hiermit eindringlich auf.
Ein weiterer, Ihnen in ihrer damaligen Rolle als Anstaltsleiterin widerholt vorgetragener Punkt, ist die Entlassungsvorbereitung und -planung. Ausgehend von den obigen Schilderungen der unzureichenden Vollzugsplanungen ist es nicht allzu verwunderlich, dass auch die konkrete Entlassungsvorbereitung eine holprige Angelegenheit ist. Eine tatsächliche Planung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben sieht in der JVA Zeithain regelmäßig so aus, dass in Vollzugsplänen ein „ggfs. Überarbeitungsmanagement“ im Zeitraum von 4 Monaten vor der Entlassung vermerkt, bzw. dieser vorgeschriebene Text angekreuzt wird. Als Planung ist ein derartiges Vorgehen zweifelsfrei nicht zu bezeichnen. Auch bei der konkreten Entlassungsvorbereitung ist ein vergleichbares Vorgehen der Anstalt festzuhalten; Statt konkreter Schritte gibt es immer wieder Versuche, ein sinnvolles, konstruktives und lösungsorientiertes Herangehen zu hintergehen und zu verhindern. Da telefoniert ein Mitarbeiter des Sozialdienstes aus dem C- Haus mit Gefangenen zur Vereinbarung eines Wohnungsbesichtigungstermins, um im Anschluss (und ohne den Gefangenen) nochmals mit der Hausverwaltung Kontakt aufzunehmen und ausdrücklich darauf hinzuweisen das es sich bei dem Interessenten um einen Gefangenen handelt. Da äußert der Abteilungsleiter Thieme, dass er nicht einsehe, warum er den Ausgang zu einer dritten Wohnungsbesichtigung erlauben soll, da der Gefangene „doch schon zwei Wohnungen gesehen habe und kein Ergebnis zustande kam“. Würden Sie das, Frau Ministerin, konstruktives Handeln nennen? Und das sind nicht die gern herangezogenen Einzelfälle, derlei Handeln ist für die JVA Zeithain, bzw. deren Leitung Tagesgeschäft. So kann eine systematische Resozialisierung nicht angegangen, geschweige denn erfolgreich umgesetzt werden. Der Übergangszeitraum aus der Haft ist nachweislich immanent wichtig für ein Gelingen des Vollzugsziels „Resozialisierung und Widereingliederung“. Das wenig lösungsorientierte bis destruktive Verhalten der verantwortlichen Abteilungsleiter sowie der Anstaltsleitung ist inakzeptabel. Auch hier fordern wir Sie dringlich auf, einzuschreiten, dem Gebaren ein Ende zu setzten und ohne Verzögerung zu konstruktiven, sinnvollen Lösungen zu kommen.
Zum Ende des heutigen Schreibens möchten wir noch auf einen weiteren, aus unserer Sicht wesentlichen Punkt kommen. Der Umgang der Anstalt bzw. der Abteilungsleitern und Anstaltsleitung mit Kritik und kritischen Gefangenen lässt erhebliche Zweifel aufkommen, eine vernünftige Fehlerkultur existiert nicht.
Kritik wird hier offensichtlich als etwas Negatives, Schlechtes begriffen. Dies führt von negativen Bemerkungen zu Vollzugsplänen („… sieht manche Vorgänge im Justizvollzug kritisch…“) über Entzug und Nichtzuteilung von Arbeit und Verhinderung der Teilnahme an kulturellen Projekten bis hin zu massiven Drohungen (Verlegung in heimatferne Anstalt, wenn Kritik, etc. nicht eingestellt wird). Dies hat zur Folge, dass viele Gefangene sich praktisch nicht mehr trauen, ihre Meinung oder ihren Standpunkt zu vertreten. Es ist bekannt, dass dies selbst in persönlichen Gesprächen mit Mitarbeitern des Sozialdienstes geschieht. Gleichzeitig führt dies auch zu, eigentlich ungewolltem vorauseilendem Gehorsam selbst an Stellen, an denen man es nicht erwarten würde: in einer wiedererscheinenden Gefangenenzeitung der JVA Zeithain wird es auf Anweisung des Herausgebers Outlaw gGmbH, welche gleichzeitig externer Partner für diverse Projekte auch in Zeithain ist, keinerlei Kritik geben. Dies sei nicht erwünscht, „man sei schließlich auch abhängig von der Justiz“.
Ein Effekt den man selbst bei Mitarbeitern beobachten kann: wenn Vorgesetzte, insbesondere der Anstaltsleiter, zugegen sind, wird alles super dargestellt, Fehler verschwiegen. Beschwert wird sich dann hinterher. Es bleibt anzunehmen, das Kritik auch von Mitarbeitern nicht eingefordert, nicht akzeptiert und eigentlich nicht gewünscht ist. Dann braucht man sich andererseits auch nicht wundern, wenn der Anstaltsleiter mit den Worten beschrieben wird, „der denkt auch, der kann übers Wasser gehen und die Elbe leertrinken“. Auch wenn das eventuell zu leichtem Schmunzeln verführt: solcher Umgang erinnert eher an Methoden chinesischer Machthaber oder ähnlicher Potentaten – sie sind jedoch keine Einzelfälle, sie sind tägliches „Geschäft“ in Zeithain. Um das klarzustellen, es geht nicht um Meckern des Meckerns willen, sondern um sachliche Kritik, es geht um fundierte Vorschläge zur Verbesserung und lösungsorientierte Abhilfe von Missständen. Es scheint nicht gewollt zu sein. Stattdessen wird ein falsch verstandener Korpsgeist gelebt, in dem Fehler von Kollegen und Mitarbeitern lieber vertuscht, selbst wenn sie von erheblicher Natur sind und man sie selbst feststellt (da wir annehmen das die Anstaltsleitung, wie so üblich, das abstreiten wird, hier keine Einzelfälle, sondern exemplarisch: Fehlbuchung von Arbeitszeiten, auch zu Lasten des Freistaates, im Bereich S/F; bis heute nicht aufgearbeitetes Festhalten von Angehörigen in der Anstalt ohne Rechtsgrund; Falschdarstellungen von der StVK Riesta [Anmerkung C4F: Strafvollstreckungskammer in Riesta], etc. ).
Gleichzeitig ist festzustellen, dass auch keine Abhilfe zu erwarten ist, wenn sich Gefangene an die Aufsichtsbehörde, also ihr Haus, oder Gerichte wenden. Auch hier zeigt die Anstaltsleitung und bearbeitende Abteilungsleiter*innen ein merkwürdiges Verhältnis zu Wahrheit, sachlicher Aufklärung. Scheinbar hemmungslos lügt man, gern auch wiederholt, Gerichte und die Aufsichtsbehörde an. Offensichtlich nutzt die Anstalt ihre vermeintlich höhere Glaubwürdigkeit dabei aus. Andererseits ist jedoch auch festzustellen, das sowohl die StVK Riesta als zuständiges Gericht in Vollstreckungssachen als auch verantwortliche Mitarbeiter ihres Hauses wenig Interesse an tatsächlicher Aufklärung haben. Exemplarisch sei hier angeführt, dass die Abteilungsleiterin Eisermann immer wieder mit Falsch- und Halbwahrheiten gegenüber der StVK agiert, gleichsam ist festzustellen, dass Herr Mirko Eichler sowie Frau Nathalie Bauer, als zuständige Mitarbeiter ihres Hauses als Aufsichtsbehörde, immer wieder damit auffallen, solche und andere falsche Darstellungen unkontrolliert zu übernehmen und trotz eindeutiger Hinweise weder tatsächlich aufklären noch eine tatsächliche Aufsicht übernehmen. Ist das Ihre Vorstellung, wie man in einer zivilisierten Gesellschaft mit Kritik umgeht, Frau Ministerin? Wir gehen nicht davon aus und fordern Sie auf dieses Verhalten zu beenden. Kritik muss möglich sein, ohne dass man sich Gedanken machen muss, dass das negative Folgen wie in der JVA Zeithain hat. Stellen Sie das (wieder) sicher! Aufgrund der vorgeschilderten Umstände haben wir uns auch entschieden, auf konkrete Absender zu verzichten, da auch wir das Risiko sehen, dass unsere Äußerungen an Sie negative Folgen für uns seitens der JVA Zeithain haben könnten. Dennoch sind wir an einem offenen Dialog interessiert, sehen uns derzeit bzw. bis zur Sicherstellung, das Kritik keine negativen Folgen hat in der Lage, nur die verwendete Absender- Mailadresse als Kontaktmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.“