Die lange Suche nach einem Rucksack – Beitrag zu dem Aufruf „Betroffen sind einige – Akten für Alle!“
Die lange Suche nach einem Rucksack –
Beitrag zu dem Aufruf „Betroffen sind einige – Akten für Alle!“.
Wir finden die Idee sich die Arbeit der Bullen auszuwerten durch Aufarbeitung von Akten gut. Wir wissen, dass Veröffentlichungen aus Akten weitere Repression nach sich ziehen kann. Wir finden diesen Schritt richtig um Erfahrungen auszutauschen und zu lernen.
An einem Aktionsort wurde ein Rucksack gefunden, der von den Bullen durch den Inhalt der Aktion zugeordnet wurde. Wir wollen zeigen, welchen Aufwand die Bullen betrieben, um heraus zu bekommen wo dieser Rucksack gekauft wurde. Die Aktion war ein Feuer, mit großem Sachschaden. Der Ermittlungsdruck in diesem Fall war sehr hoch, daher auch der große Aufwand der Ermittlungen.
Die Bullen forderten u. a. in einer TV-Sendung dazu auf, Hinweise zur Herkunft des Rucksacks zu melden. Die Bullen suchten nach Hinweisen Läden auf um zu schauen ob ein solcher Rucksack dort verkauft wird. Der Chef einer Firma erwähnte, dass es sich bei dem Rucksack wahrscheinlich um Aktionsware handeln könnte und diese meist in Restpostmärkten vertrieben wird. Aljährlich findet eine Messe statt, bei der Vertreter*innen der deutschen Restpostenmärkte anwesend sind und Aktionsware bestellen. Die Bullen besuchten diese Messe und alle Händler*innen wurden zu dem Rucksack gefragt. Zusätzlich gab es Photos. Niemand dort bot diesen Rucksack an.. Ein Händler gab nach Vorlage des Fotos an das Logo des Rucksacks zu kennen. Bei dem Logo handele es sich um einen Fantasienamen als Logo für Textilien, die in Land A hergestellt werden,. Diese Waren werden von keinem*keiner Händler*in auf der Messe angeboten, weil es dafür einen eigenen Markt gibt. Händler sagte er hätte Rucksäcke mit diesem Logo in einer gewissen Stadt in einem Großmarkt gesehen. Er war sich sicher, dass der Rucksack aus Land A kommt. Eine zweiter Importer von Rucksäcken ist Land B. Dass es sich beim Rucksack aber um Ware aus Land B handelt schloss er aus. Vor allem, weil die Reißverschlüsse nicht in Land B vernäht würden. Es sind typische Reißverschlüsse aus Land A. Außerdem nehmen die Land B Hersteller*innen dieses Logo nicht.
Nach weiteren Ermittlungen ergab sich, daß es diesen Großhandelsmarkt in mehreren großen Städten gab. Der Großhandelmarkt einer Stadt wurde dann von den Bullen besucht. Der Rucksack konnte auch dort nicht gefunden werden. Laut Bullen ist es trotzdem vorstellbar, dass dieser Rucksack über diesen Großmarkt geliefert wurde. Bei einer Händlerin konnte ein Rucksack festgestellt werden, der auch mit einem Fantasielogo versehen war und dem Logo des gesuchten Rucksacks ähnlich sah. Dieser Rucksack wurde in Land A produziert. In dem Großhandelmarkt kaufen nicht nur Endverbraucher*innen, sondern auch Händler*innen, die Geschäfte in der Innenstadt haben. Wenn der Rucksack wirklich über diesen Großmarkt geliefert wurde, könnte er auch bei allen Läden, die ihre Ware über diesen Markt beziehen, verkauft worden sein.
Da für die Bullen fest stand, dass es sich bei dem Rucksack um ein Produkt aus dem Ausland handelt, wurde auch das Hauptzollamt Stadt X benachrichtigt. Die Zollfahndungsämter und die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutzs (ZGR) in München wurden gefragt. Es gab keine Erkenntnisse zur Herkunft des Rucksacks.
Wir stellen fest, dass die Herkunft des Rucksacks bis zum Ermittlungsende nicht eindeutig geklärt werden konnte. Die Bullen schlußfolgern daß der Rucksack in einem kleinen Geschäft in der Innenstadt mit Billigprodukten aus Land A und B gekauft wurde. Sie meinen, dies aus den Aussagen des Händlers auf der Messe in Richtung einer Stadt und wegen der Indizien, u.a. ein Rucksack mit ähnlichen Schriftzug sei indem dortigen Großhandelsmarkt festgestellt worden, folgern zu können.
Laut den Akten wurden auch Kartonstreifen am Aktionsort hinterlassen. Auch hier betrieben die Bullen großen Aufwand, um die Herkunft zu ermitteln.
Die Bullen haben eine Aufschrift auf einen Kartonstreifen gefunden und auf einem Streifen fanden sie eine Firmenadresse. Die Ermittlungen der Bullen führten schließlich zu einer Exportfirma in Land C. Diese Firma konnte bestimmen, was im Karton geliefert wurde und auch, wohin in einem Zeitraum geliefert wurde. Es gab nur ein Großhändler, der die Ware in einer Stadt zu diesem Zeitpunkt geliefert bekam. Zufälligerweise gab es einen Brand und die Lieferscheine wurden zerstört. So war es nicht mehr möglich fest zu stellen, an welche Kleinhändler*innen die Kartons innerhalb der Stadt beliefert wurden. Somit konnte die genaue Herkunft der Kartonstreifen nicht bestimmt. Laut Bullen sprechen auch hier die Indizien laut Bullen für eine bestimmte Stadt.
Weder für den Rucksack noch für die Kartonstreifen ließ sich trotz großen Aufwand der genaue Herkunftsort feststellen. Allerdings nutzen sie die Indizien, die auf eine bestimmte Stadt angeblich hindeuten und andere ‚Hinweise‘ dazu, in dieser Stadt weiter zu ermitteln.