Ein Jahr §129(a) Revival – Erster Prozessbeginn – Ein Aufruf
Letztes Jahr krachten kurz nacheinander in Leipzig, Weimar, Hamburg, Frankfurt und Berlin die Türen. Einmal mehr offenbarte sich, dass der Staat die „linke Gefahr“ nicht vergessen hat und zugleich wurden vier neue 129 (a)-Verfahren gegen die radikale Linke in der BRD bekannt. Am 8. September beginnt nun am Oberlandesgericht (OLG) Dresden der erste Prozess gegen vier von derzeit zehn Beschuldigten des sächsischen 129-Verfahrens. Mittelpunkt des politischen Verfahrens ist eine vermeintliche „Serie“ von Angriffen gegen Nazis, deren Infrastruktur(en) und eine dafür konstruierte „kriminelle Vereinigung“.
Wir, als Beschuldigte im 129-Verfahren Berlin//Athen, fühlen uns den Beschuldigten im Hinblick auf ihre Anklage nicht nur verbunden, weil wir die Klägerin der Bundesanwaltschaft teilen, sondern auch weil ein Beschuldigter in unserem Verfahren nun in dem, in Dresden verhandelten, Prozess auf der Anklagebank sitzt. Noch viel wichtiger, wir wollen uns deutlich mit jenen solidarisieren, die von staatlichen Behörden aufgrund notwendiger und konsequenter Politik verfolgt werden. Die vermeintlichen Beweise, die der Staat der Öffentlichkeit vorlegen will, entspringen ihrem Überwachungs- und Kontrollwahn. Den Schwur Buchenwalds verhöhnend, ist das einzige, was wirklichen bewiesen wird, die bekannte Position und Motivation der Behörden nazistische Politik gegen antifaschistische Konsequenz zu verteidigen.
Während keine Woche ohne neue Skandale um rechte Strukturen in den deutschen „Sicherheitsbehörden“ vergeht, während Nazis und Rassist:innen von Hanau bis Halle hin zum NSU, gedeckt und unterstützt durch die bundesweit agierende Kameradschaft „Verfassungsschutz“, morden und das KSK Träume vom Umsturz hegt – wird in Dresden Anklage erhoben gegen selbstorganisierte antifaschistische Politik. Eine Politik, die in diesem Land immer nötig war, ist und bleiben wird – im Besonderen auch in Sachsen & Thüringen.
Eine radikale Politik, die Nazis, ihre Freund:innen in Behörden oder im Nadelstreifen-Anzug in der Politik benennt und nicht bei Lippenbekenntnissen stehen bleibt. Ein antifaschistischer Selbstschutz, der mit einer offensiven Perspektive einhergeht, ist nötig und richtig. Eben jene antifaschistische Politik gilt es zu verteidigen.
Die Feind:innen der Freiheit versuchen uns mit allen Mitteln zu bekämpfen und dem müssen wir solidarisch entgegenstehen. Solange sie unsere Gefährt:innen einsperren, uns aushorchen und unsere Ideen delegitimieren, müssen wir zusammenhalten und damit ihre Pläne durchkreuzen.
Eine der vielen Möglichkeiten, sich mit denen solidarisch zu zeigen, die nun vor Gericht stehen, bietet die Kundgebung zum Prozessbeginn am 08.September vor dem OLG Dresden, sowie die Solidaritäts-Demonstration „Wir sind alle LinX – Wir sind alle Antifaschist:innen!“ am 18.09. in Leipzig.
Kommt zum Prozess oder zeigt euch anderweitig solidarisch mit den Beschuldigten antifaschistischer Politik.
Freiheit für Lina – Solidarität mit allen von Repression Betroffenen!
Beschuldigte im §129 Verfahren Berlin//Athen