Legal, Illegal, Extralegal – Staatliches Töten im Krieg

Der Staat unterwirft die ihm zugehörigen Bürger seiner Herrschaft. Das ist seine erste und grundlegende Leistung. Darauf beruht alles, was er mit seinen zum Volk zusammenregierten Menschen sonst noch anstellt und für sie tut.
Entsprechend duldet kein Staat die Relativierung seiner Herrschaft. Etwaige Versuche von innen gelten als Verbrechen, die Versuche von außen führen zu zwischenstaatlichen Konflikten. Ein souveräner Staat macht sich nicht von Bedingungen abhängig, weder von höheren Instanzen oder übergeordneten Regeln, noch von den Ansprüchen einzelner Bürger:innen.
Während die Ausübung der Gewalt im Inneren durch die Gesetze geregelt ist, kommt es in zwischenstaatlichen Konflikten zur Gewaltausübung gegen fremde Bürger:innen, wobei die Gesetze der beiden kriegsführenden Staaten die Gewalt kaum einschränken und regeln. Auf fremdem Territorium befolgt der staatliche Gewaltapparat die eigenen Gesetze nicht und bricht bereits durch die eigenmächtig verfügte Anwesenheit die Gesetze der anderen.
Von den eigenen Bürger:innen verlangt und erwartet die Staatsgewalt grundsätzlich eins: Unterwerfung. Sie sollen wissen, dass und wem sie gehorchen müssen und wie sie sich entsprechend verhalten. Bei kriegerischen Handlungen muss angenommen werden, dass die Bürger:innen der verfeindeten Staaten sich ihrer Staatsgewalt gegenüber genauso gehorsam verhalten, wie der kriegsführende Staat es von den eigenen verlangt. Das daraus resultierende Misstrauen prägt das Verhältnis des Militärs zur Zivilbevölkerung der verfeindeten Staaten.
Russland kündigte beim Einmarsch in die Ukraine an, die ukrainische Bevölkerung vom Joch der dortigen Regierung zu befreien. Die ukrainische Staatsführung wird von Moskau nicht nur als feindlich gegenüber Russland, sondern auch als feindlich gegenüber den eigenen Bürger:innen bezeichnet. Von Letzteren schien die Führung Russlands anzunehmen, dass etliche mit ihrer Staatsangehörigkeit unzufrieden sind und lieber russische Bürger:innen wären. Diese Annahme zerfiel schon in der erste Kriegswoche. Stolz präsentierte die ukrainische Seite Bilder von Waffenverteilungen an wehrwillige Zivilist:innen, was bei der westlichen Öffentlichkeit für Entzückung sorgte.
Russland gab als eines der Kriegsziele offiziell aus, ukrainische Bürger:innen, die sich seit 2014 im Kampf gegen die Sezessionsbestrebungen besonderes blutig hervorgetan haben, juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Die ukrainische Seite hat klargemacht, dass die prorussische Haltung als Staatsfeindschaft und eine Zusammenarbeit mit den „Volksrepubliken“ als Verrat gilt. Wenig überraschend, dass Zivilist:innen von nun an nicht mehr einfach als solche gelten können – für die Kriegsparteien teilen sie sich in loyal und feindlich auf. Der Schutz ihrer Leben findet seine Grenzen häufig dort, wo die der eigenen Kombattanten als gefährdet gelten. Der Übergang von der Inkaufnahme zufälliger ziviler Opfer zur gezielten Einschüchterung der feindlich gesonnenen Bevölkerung bleibt fließend.
Zudem behalten die Staaten, die über genug militärisches Potenzial verfügen, sich die Option vor, ihre Feinde überall jenseits der eigenen Grenzen auch ohne Gerichtsprozess zu töten. Einige Staaten sind auch stark genug, es offiziell zuzugeben, wie die USA im Falle von Osama Bin Laden. Andere, wie Russland, dessen Präsident Wladimir Putin schon zu Anfang seiner Amtszeit ankündigte die Terroristen überall auf der Welt „kalt zu machen“, drohen zwar damit, leugnen jedoch ihre Beteiligung in jedem einzelnen Verdachtsfall.
Vor diesem Hintergrund ist das, was die russischen Truppen in Butscha und anderen Städten hinterließen schockierend, aber wenig überraschend. Die Feindschaft zum anderen Staat lässt sich, je länger ein Krieg dauert, immer weniger von der Feindschaft zu seiner Bevölkerung trennen. Die eigene Bevölkerung gilt dem Staat als Manövriermasse und die andere Bevölkerung wird als die des Feindes wahrgenommen.
Noch viel weniger als die Grausamkeit überraschen die Reaktionen darauf. Während Russland in routinierten „whataboutism“ (mit Erinnerungen an die Taten der USA und Ukraine bei ihren „anti-terroristischen Operationen“) verfällt und die „Truther-Trolle“ mit neuen Verschwörungstheorien füttert, deklariert die ukrainische Seite die Toten als Opfer eines „Genozids“. Die ideologische Kriegsbegründung Russlands, man wolle eine freundlich-neutrale Ukraine schaffen, kontert die dortige Regierung mit der These, die Morde von Butscha stellen keinen Exzess oder Mittel der Kriegsführung, sondern deren Ziel dar. Kurz darauf holt der Historiker Timothy Snyder einen Text des „Polittechnologen“ Timofei Sergeizew vom russischen Nachrichtenportal „RIA Nowosti“ hervor und erklärt diesen zum russischen Programm zur Vernichtung der ukrainischen Idenität. Da sich in der russischen Propaganda das sowjetische Ideologem „Russen und Ukrainer sind zwei Völker, die historisch zusammen gehören“ stets mit der zaristischen Rhetorik „Ukrainer gibt es gar nicht“ abwechselt, klingt es alles fast überzeugend, solange das Auslöschen von Identität mit dem Auslöschen von Menschen zusammengedacht wird. Für die Nationalist:innen ist es keine schwere Übung. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selensky setzt den angeblichen russischen Plan mit „Deeuropäisierung“ gleich –die Botschaft an seine Verbündete ist unmissverständlich. Russen, so der ukrainischer Staatschef, töten Europäer für ihre Europäersein. Endgültige Klarheit bringt der Präsident des mächtigsten kapitalistischen Staates der Welt, indem er öffentlich verkündet, Putin begehe in der Ukraine „Völkermord“.
Angesichts dessen, dass Russland immer noch an der Version festhält, in die Ukraine gerade deshalb einmarschiert zu sein um einen Völkermord zu verhindern, wird die Tragweite der Frage offensichtlich, nämlich wer definiert, was ein Völkermord ist und was nicht. Ein wichtiger Beitrag für die Mobilisierung und zur Legitimierung des Krieges.

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