Prozessnachbetrachtung: Freispruch für „Autobrandstiftung“ & Polizeigewalt
Bereits im Oktober 2020 erfolgte der Freispruch eines Berliners am Amtsgericht Moabit, der wegen Brandstiftung angeklagt worden war, nachdem am 31. Januar 2019 das Auto des damaligen AfD-Politikers und Neuköllner Neonazis Tilo Paulenz in Flammen aufging.
In diesem Artikel möchten wir nun nachträglich eine Leerstelle in der Berichterstattung füllen.
Es geht um Polizeigewalt.
Bereits im Oktober 2020 erfolgte der Freispruch eines Berliners am Amtsgericht Moabit, der wegen Brandstiftung angeklagt worden war, nachdem am 31. Januar 2019 das Auto des damaligen AfD-Politikers und Neuköllner Neonazis Tilo Paulenz in Flammen aufging. Vor Gericht erwies sich rasch, dass tatsächlich kein einziger Beweis und kein einziges Indiz dafür vorlag, dass der Freigesprochene etwas mit dem Brand zu tun gehabt haben könnte. Das vorherige „Framing“ in den Medien basierte jedoch auf einer Schuldannahme – so wie es üblich ist, wenn linke Täter*innen auch nur vage vermutet werden. Der Freigesprochene äußerte sich aus uns unbekannten Gründen nicht zu den Behauptungen.
Die Polizei: keine Freundinnen und keine Helfer
In diesem Artikel möchten wir nun nachträglich eine Leerstelle in der Berichterstattung füllen. Denn im Prozess ist auch herausgekommen, dass die beteiligten zivilen Polizeibeamten mit ihrem Zivilfahrzeug versucht hatten, auf dem Bürgersteig den später freigesprochenen Radfahrer anzufahren. Letzterer soll ihren Aussagen zu Folge zu diesem Zeitpunkt mit hohem Tempo auf dem Rad unterwegs gewesen sein. Hierzu sagte der Fahrer des Autos POK Patrick-Oliver Werner noch in der Nacht des Brandes schriftlich aus:
„Ich versuchte, mit dem Dienst-KFZ den Gehweg so zu blockieren, dass die Weiterfahrt nicht möglich war. Dem Fahrradfahrer gelang es dennoch, zwischen [Garten-]Zaun und Fahrzeug weiterzufahren.“ (Mitschrift, phonetisch, 15.10.2020, öff. Verhandlung)
Auf den wörtlichen Vorhalt seiner schriftlichen Aussage durch die Verteidigung hin schob Patrick-Oliver Werner in der Verhandlung dann sehr umfangreiche Erinnerungslücken vor und auch sein Kollegenkreis deckte ihn mit angeblichem Nichtwissen.
Zudem kam im Prozess auch zur Sprache, dass der später Freigesprochene nach seinem Ergreifen durch die insgesamt vier Beamten diverse im Nachgang ärztlich attestierte Verletzungen aufwies, deren Herkunft nicht geklärt wurde. Ob der Freigesprochene heute noch Folgeschäden, Spätfolgen oder eine posttraumatische Belastungsstörung von dem Geschehen hat, ist uns nicht bekannt.
Überall Polizei. Nirgendwo Sicherheit
Die beteiligten Neuköllner Polizisten konnten ihr gewalttätiges Handeln also erfolgreich umsetzen. Sie können es bei anderer Gelegenheit gegenüber Anderen ähnlich wiederholen und sind dementsprechend für die Allgemeinheit gefährlich:
- POK Hagenstein (ca. Ende 40)
- POK’in Linke (ca. Mitte 40), Beifahrerin
- POK Patrick-Oliver Werner (ca. Mitte 40), Fahrer
- POM Quas / Quaas (ca. Mitte 30), laut Indymedia-Kommentar (mittlerweile): Heinrich Thiemann
Alle Genannten sind als Zivilbeamte beim Abschnitt am Zwickauer Damm (Süd-Neukölln, Rudow) eingesetzt. (Die Altersangaben sind nach ihrem Äußeren geschätzt und auf das Jahr 2022 gerechnet.)
passiert am 20.12.2022