Krawallnacht in Stuttgart: Keine Bewährung für zwei Angeklagte

Randalierer heben den Stuttgarter Alltag in einer Juni-Nacht aus den Angeln. Die Justiz scheint nun ein Zeichen setzen zu wollen. Zwei junge Randalierer müssen jeweils zweieinhalb Jahre in Haft.
Es sind die ersten beiden öffentlichen Prozess rund fünf Monate nach der Stuttgarter Krawallnacht gewesen. Im ersten Verfahren am Dienstagvormittag hatte ein 18-Jähriger vor dem Amtsgericht Stuttgart eingeräumt, während der nächtlichen Krawalle die Heckscheibe eines Polizeiautos eingeschlagen und zwei Seitenscheiben zertrümmert zu haben. Das Urteil von zweieinhalb Jahren Haft nach dem Jugendstrafrecht wegen besonders schwerem Landfriedensbruch liegt deutlich über den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen hatten.

Anwalt des Angeklagten will Berufung einlegen

„Ich habe mich da einfach mitgehen lassen, ich habe das gar nicht durchdacht“, hatte der junge Mann zuvor vor dem Jugendschöffengericht ausgesagt. Es täte ihm leid und er akzeptiere eine Strafe, so der Angeklagte vor dem Urteilsspruch. Der 18-Jährige saß bereits zwei Monate in Untersuchungshaft. Sein Anwalt kündigte umgehend an, Berufung einzulegen. Das Urteil sei nicht akzeptabel, sein Mandant sei entsetzt, sagte der Anwalt. Die Tat sei zwar eine große Dummheit gewesen, die Strafe dafür aber unverhältnismäßig. Sie müsse nun als Richtschnur für die kommenden Verfahren zur Krawallnacht gesehen werden. Dagegen betonte eine Gerichtssprecherin, mit dem Urteil werde keineswegs ein Exempel statuiert.

Auch zweites Verfahren endet mit Haftstrafe ohne Bewährung.

Am Dienstagnachmittag stand ein 19 Jahre alter Mann vor Gericht. Auch er wurde vom Amtsgericht wegen besonders schwerem Landfriedensbruch zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Laut Anklage hatte der Angeklagte in der Krawallnacht ebenfalls ein Polizeifahrzeug massiv beschädigt. Im Gegensatz zum ersten Verfahren entsprach dieses Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Insgesamt erwartet das Amtsgericht Stuttgart im Zusammenhang mit der Krawallnacht bis zu 100 Prozesse.
Polizeigewerkschaft begrüßt Haftstrafe für jungen Randalierer

Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat die Haftstrafe gegen den 18 Jahre alten Randalierer begrüßt. Das Urteil sei ein klares und deutliches Signal und werde zur Abschreckung beitragen, sagte der Landesvorsitzende Ralf Kusterer der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. „Wer Straftaten begeht, muss dafür die Härte des Gesetzes spüren.“ Dazu werde der Strafrahmen ausgeschöpft. Die Höhe der Strafe sei wesentlich zur Vermeidung von Gewalt und Kriminalität, sagte Kusterer.

gefunden auf: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/stuttgart-krawallnacht-prozess-randalierer-amtsgericht-100.html

stuttgart.jpeg

passiert am 10.11.2020