Wasserstandsmeldung vom Antifa Ost Verfahren am OLG Dresden (§129)
Ein Zwischenstandsbericht vom Solidartätsbündnis Antifa Ost, März 2022
Mit diesem Text möchten wir einen aktuellen Überblick zu einem der größten Verfahren geben, das in den letzten 10 Jahren gegen Antifaschist:innen in Deutschland geführt worden ist. Wir nennen es das Antifa Ost-Verfahren, da zunächst zehn Personen aus Sachsen, Thüringen und Berlin im Mittelpunkt der Ermittlungen standen. Ihnen wird vorgeworfen, in unterschiedlichen Konstellationen, offensiv gegen Faschisten in Thüringen und Sachsen vorgegangen zu sein. Dabei wird allen zusammen unterstellt, eine „kriminelle Vereinigung“ gebildet zu haben, also eine Gruppe mit dem Ziel, Straftaten zu begehen. Seit dem 08. September 2021 wird vier Angeklagten der mindestens zehn Beschuldigten am Oberlandesgericht Dresden der Prozess gemacht. Neben der Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ nach § 129 sind sie wegen diverser Körperverletzungsdelikte sowie weiterer Straftaten angeklagt.
Wir erklären in unserem Bericht zunächst, warum der Prozess auf höchster Ebene geführt wird. Wir beschreiben die Situation vor Ort und versuchen die Stimmung aus dem Gerichtssaal einzufangen, um anschließend den aktuellen Verfahrensstand der vorgeworfenen Taten zusammen zu fassen. Im Antifa Ost-Prozess machen nicht nur die vorgeworfenen Taten den politischen Charakter des Verfahrens aus, sondern auch das staatliche Eigeninteresse sowie die Ermittlungsmethoden des Staatsschutz. Gesondert gehen wir darauf ein, dass der „kriminellen Vereinigung“ ein bestimmter Modus Operandi unterstellt wird, wofür das Landeskriminalamt (LKA) viele Indizien aus Innenraumüberwachungen gewonnen haben will. Diese hat die Bundesanwaltschaft einseitig interpretiert, während entlastendes Material nicht berücksichtigt wurde, weswegen sie nun eine Anklage trotz Alibi zu verantworten hat. In den nächsten Abschnitten beschreiben wir verschiedene Akteur:innen im Gerichtsverfahren, darunter die Nebenklage-Anwälte und geben einen knappen Ausblick. Abschließend verlassen wir Dresden und sprechen über Solidarität: Über unsere Arbeit als Bündnis, über die vielfältige Unterstützung und über Widersprüche, Probleme und Grenzen der Solidarität. Mit der Parole „Nicht Milch, nicht Quark – Solidarität macht uns stark!“ beenden wir schließlich den Bericht.
Auf höchster Ebene
Die Ermittlungen fanden mit einer Festnahme in der Nähe von Eisenach ihren Anfang. Die Polizei stellte dort im Dezember 2019 mehrere Personen, denen sie einen Angriff auf lokale Neonazis vorwirft (Tatkomplex Eisenach II). Der Generalbundesanwalt (GBA, auch „Bundesanwaltschaft“), eigentlich zuständig für Terrorismus oder Völkerstrafrecht, zog das Verfahren an sich und bemühte Ermittlungen nach § 129 StGB: Bildung einer „kriminellen Vereinigung“. Die Übernahme des Verfahrens auf Bundesebene hatte zur Folge, dass der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden für die Urteilsfindung zuständig ist. Dies wiederum prägt den Verhandlungsablauf nicht nur unmittelbar, zum Beispiel durch die Zuständigkeit von fünf Berufsrichter:innen statt der Beteiligung von unabhängigen Schöff:innen (wie am Amts- oder Landgericht üblich). Auch strukturell, etwa durch das mediale Exponieren, mit der die Angeklagten konfrontiert sind, hat das Verfahren einen besonderen Charakter bekommen.
Die mediale Inszenierung und staatlich geförderte Propaganda kam automatisch mit der Übernahme durch den GBA, da dieser eben nur Verfahren, denen er eine besondere Bedeutung zumisst, an sich zieht. Im hiesigen Verfahren wird die besondere Bedeutung mit der „Schwelle zum Terrorismus“ begründet.(1) Die schon vielfach dargestellte Vorführung von Lina mittels Helikoptertransport nach Karlsruhe ist ein Teil des folgenden Schauspiels, genauso wie einzelne, reißerische Zitate aus den Akten, die der rechtskonservativen Zeitung Welt durchgestochen wurden. Auch die martialischen Ankündigungen des Leiters der ermittelnden Sonderkommision LinX (SoKo LinX) reihen sich hier ein.(2) Das Signal: Wer sich Neonazis und deren menschenverachtender Ideologie in den Weg stellt, ist staatsgefährdend. Am stärksten hat das bisher eine der angeklagten Personen zu spüren bekommen:
Lina ist die einzige Angeklagte, die aufgrund des Verfahrens in Untersuchungshaft in Chemnitz sitzt. Seit dem 05. November 2020, also seit nunmehr fast eineinhalb Jahren, wird sie gefangen gehalten. Obwohl sie vorher alle gestellten Auflagen eingehalten hat, kam sie im Gegensatz zu den anderen Angeklagten in Haft. Offiziell wird die Untersuchungshaft unter anderem durch die zu erwartende Länge der Haftstrafe begründet. Auf der einen Seite versucht die Bundesanwaltschaft Lina als Anführerin, Kommandogebende und Führungsfigur der Vereinigung darzustellen. Offensichtlich ein bewusstes strategisches Mittel, um die Existenz einer solchen nahezulegen. Mit einer Gesetzesänderung von 2017 (3) ist zwar keine feste hierarchische Struktur mehr für eine Anklage nach §129 von Nöten, jedoch ist das Bild einer planenden Person im Hintergrund, nur allzu gut geeignet, die Öffentlichkeit von der Existenz einer solchen Gruppe zu überzeugen. Auf der anderen Seite wird sie als Erfüllungsgehilfin ihres Verlobten dargestellt. Dieser ist ebenfalls beschuldigt, allerdings für die Repressionsbehörden bis dato nicht erreichbar. Auch dieser Umstand wurde in gewohnt sexistischer Manier von den Ankläger:innen als gewichtiges Argument zur Vollstreckung der andauernden Untersuchungshaft genutzt.
Situation vor Ort
Die Verhandlungstage finden im Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts statt. Dort am Dresdner Hammerweg grenzt die Außenstelle des Gerichts an die JVA Dresden und eine Geflüchtetenunterkunft, deren Mensa das Gerichtsgebäude einst gewesen ist. Die Umgebung ist trostlos und isoliert. Vor dem Gerichtsgebäude stehen Betonklötze, die wohl einen Angriff vermeiden sollen und alle sonstigen Eingänge sind umzäunt und überwacht. Lina wird zu jedem Verhandlungstag morgens mit einem Konvoi auf den gesicherten Parkplatz des Gebäudes gefahren. Ein paar Meter neben der Zufahrt grenzt die Glasfassade des öffentlichen Eingangs an. Die Tür für den Zuschauer:innenbereich wird 45 Minuten vor Beginn der Verhandlung geöffnet, um nach und nach an zwei Schleusen, von denen nicht immer beide besetzt sind, Zuschauende und Medienvertreter:innen zu durchsuchen. Die Regeln für die Durchsuchungen wurden mit fortlaufendem Prozess Stück für Stück verschärft und Vieles, was zu Beginn noch erlaubt war, wie beispielsweise Halstücher tragen, wurde pünktlich zum Winter kassiert. Essen und Trinken darf nicht mit in den Saal genommen werden, zugelassen sind eigentlich nur Zettel, Stift und manchmal Bonbons. Alle Personen bekommen ein Kärtchen, welches mit einer Nummer den Personalausweisen zuzuordnen ist, die bei Eintritt kopiert werden.
Im Saal trennt eine Scheibe den Verhandlungs- und Zuschauer:innenraum, was es je nach Tageslicht und entsprechender Spiegelung erschwert, das Geschehen im Saal zu verfolgen. Die Akustik ist denkbar schlecht und jede Beschwerde diesbezüglich wird vom Gericht ignoriert. Immer wieder sind Zurufe der Zuschauenden nötig, um die Prozessbeteiligten an das Einschalten der Mikrofone zu erinnern. Jede Bewegung im Gebäude wird durch das Sicherheitspersonal verfolgt und mitunter getadelt.
Zu Beginn des Prozesses waren sehr viele Medienvertreter:innen anwesend. Ihnen werden sowohl zwei Drittel der Plätze im Saal freigehalten, als auch der Zugang zu einem Medienraum gewährt, aus dem sie live mithören können. In den ersten Tagen hat zudem ein Kamerateam im Saal das Eintreten der Angeklagten dokumentiert. Seither hat die Medienpräsenz aber stark abgenommen und nur bei Aussagen bestimmter Zeug:innen ändert sich das. Immer wieder versuchen Medienvertreter:innen, Informationen jenseits des Prozesses zu erlangen und Angehörige, Freund:innen und solidarische Menschen wurden mehrfach um Interviews gebeten. Die Berichterstattung folgt vielfach dem von Beginn an gezeichneten Bild der gefährlichen „linksextremistischen Vereinigung“, reproduziert sexistische Stereotype sowie die Darstellung des vorsitzenden Richters Hans Schlüter-Staats. Neben diesen Berichten finden sich jedoch auch einige kritischere Stimmen, welche die Rolle der SoKo LinX beleuchten und die Widersprüche in den Aussagen der Polizei und der Neonazis herausstellen.(4)
Vorgeworfene Taten
Die Verhandlung orientiert sich an insgesamt neun Tatkomplexen, wobei Lina die einzige Person ist, der eine Tatbeteiligung in allen Punkten unterstellt wird.
Der relevanteste Tatkomplex ist die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.
Obwohl die Bundesanwaltschaft in fast allen Tatkomplexen wechselnde Täter:innenschaften vorwirft, also in kaum einem Fall der gleiche Personenkreis einen Angriff verübt haben soll, sieht sie dahinter eine Gruppe, die sich zu dem Zweck gegründet habe, den politischen Gegner, also Neonazis, in der Ausübung ihres Grundrechts auf Meinungsfreiheit einzuschränken. Weder in der Ermittlungsakte noch vor Gericht konnte jedoch bis dato eine feste Struktur nachgewiesen werden. Genauso wenig sind während der Ermittlungen strukturelle Erkenntnisse erlangt worden, die eine Organisierung darstellen könnten. So zitierte auch die Verteidigung schon im Opening Statement(5) aus der Anklageschrift des Generalbundesanwalts: „Zeitpunkt und Ort der Gründung der Vereinigung sind unbekannt“. Den Angeklagten werden zuerst bestimmte Positionen unterstellt, um im nächsten Satz zugeben zu müssen, dass „eine feste Aufgabenverteilung innerhalb der Vereinigung in der Art, dass die Wahrnehmung bestimmter organisationsbezogener Tätigkeiten einzig und ausschließlich einem einzelnen Vereinigungsmitglied zugewiesen wäre nicht festzustellen war.“ (GBA) Trotz dieser wacklig wirkenden und mit vielen Hilfsargumenten versehenen Anklageschrift, ließ der Staatsschutzsenat das Verfahren nach Abschluss der obligatorischen Prüfung zum größten Teil zu.
Nachfolgend skizzieren wir die Verfahrensstände zu den einzelnen Tatkomplexen. Hintergründe zu den jeweiligen Neonazis finden sich auf unserer Webseite.(6)
Tatkomplex Enrico Böhm
Der erste Angriff auf einen Neonazi soll im Oktober 2018 stattgefunden haben namens. Enrico Böhm, ehemaliges NPD-Mitglied und Ex-Stadtrat in Leipzig, wurde von mehreren, von ihm als männlich beschriebenen Personen, vor seiner Haustüre attackiert und verletzt. In Bezug auf eine Spur, die am Tatort gefunden worden sein soll und die laut Anklageschrift Lina zugeordnet wird, wurden bisher drei DNA-Gutachter:innen vom LKA geladen. Wie diese Spur an den Tatort gelangt sein kann oder wie viele Personen den anhaftenden Gegenstand im Vorfeld berührt haben, dazu konnten bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.
In der Befragung von zwei Zeuginnen erhielt die angebliche Beteiligung einer Frau hohen Stellenwert. Die erste Zeugin wurde damals von der Polizei aufgefordert, ein Phantombild zu erarbeiten, obwohl sie sich an fast keine Details erinnern konnte. Sie habe lediglich im Vorbeilaufen das Gefühl gehabt, dass es sich um eine Frau handeln würde. Die zweite Zeugin wirkte in diesem Punkt deutlich überzeugter: Auf die Frage, woran sie ihre Zuordnung festmache, entgegnete sie, sie habe eine hellblonde Strähne gesehen, die aus einer Sturmhaube heraus schaute. In ihren Zeugenaussagen im bisherigen Prozess gaben die meisten Nazis mit überzogener Sicherheit zu Protokoll, was die Bundesanwaltschaft hören wollte. Nicht so Böhm, der sich trotz mehrfacher, drängender Nachfragen in seinem Fall sicher ist: Es waren „vier männliche Täter, dabei bleibe ich.“ Wie sich am Rande vom Prozess herausstellte, übergaben Böhm und seine frühere Lebensgefährtin dem LKA ein Dossier mit Namen und Fotos, die sie linken Straftaten zuordneten.(7) Laut Medienberichten wurden Anhaltspunkte aus den Unterlagen später zur Grundlage für Razzien gegen Linke in Leipzig.
Tatkomplex Cedric Scholz
Ebenfalls im Oktober 2018 fand ein Angriff auf den Kader der Jungen Nationalisten Cedric Scholz in Kühren bei Wurzen statt. Dieser wurde auf dem Weg zum Fußballtraining attackiert. Cedric Scholz wurde bereits als Zeuge vor Gericht gehört. Seinen Belastungswillen hat er im Gerichtssaal höchst dramatisch zur Schau gestellt.
Wenig taktisches Feingefühl aufweisend, hatte er sich wenige Wochen vor Verhandlungsbeginn in einem Propagandavideo des Berliner Neonazis Sebastian Schmidtke dargestellt. In diesem behauptete er noch sicher zu sein, dass es sich bei den Angreifer:innen um die Angeklagten, vor allem um die einzige Frau im Verfahren, handelte und er in Folge der Attacke über Monate auf einen Rollstuhl angewiesen gewesen wäre. Vor Gericht stellte sich schnell heraus, dass die Darstellung im Video weder seinen bisherigen Aussagen bei der Polizei, noch den medizinischen Erkenntnissen der behandelnden Ärzt:innen entspricht. Das einzige Indiz, welches die Bundesanwaltschaft in diesem Fall ins Feld führen konnte, war letztlich ein USB-Speicher, der bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde. Auf diesem seien in einem Fahrzeug aufgenommen Bilder zu finden, die die Umgebung Wurzens sowie die Ortschaft Kühren, in der Scholz wohnt, zeigen sollen. Allgemein sorgte dieser Tatkomplex für viel Irritation. Ungeklärt blieb auch hier die Zusammenarbeit des Geschädigten mit dem sächsischen LKA. Scholz behauptete, seine Mutter hätte mit einem Ermittler der SoKo LinX direkten Kontakt, diese wiederum stellte ihren Sohn als den Kontakt zu den Behörden dar.
Die Frage, warum wer genau über Durchwahlnummern zu Ermittlern, die mit dem Verfahren betraut sind, verfügt, scheint für das Gericht trotz aller Ungereimtheiten und Verdachtsmomente gegen die SoKo LinX zu möglichen Verbindungen zu Neonazis oder Medien, nicht weiter von Belang zu sein.(8)
Tatkomplex Kanalarbeiter
Im Januar 2019 wurde Tobias Nees angegriffen, der im Leipziger Stadtteil Connewitz Kanalarbeiten verrichtete. Zum Zeitpunkt der Attacke hat er eine Mütze der Neonazi-Hooligan Marke Greifvogel Wear getragen.(9) Der Geschädigte will seine Mütze zu Jugendzeiten, also vor mehr als 15 Jahren – als er noch Neonazi gewesen sei – geschenkt bekommen haben. Tatsächlich gibt es die Marke Greifvogel Wear erst seit dem Jahr 2014. Bei der Anmeldung des Markenzeichens half übrigens die Kanzlei des an der Nebenklage beteiligten Neonazianwalts Arndt Hohnstädter aus Leipzig.
Ein Zeuge sagte während des Prozesses aus, eine augenscheinlich weibliche Person habe den Angriff abgesichert, indem sie mittels vorgehaltenem Pfefferspray die Kollegen des Angegriffenen in Schach hielt. Weiter soll einer der Beschuldigten in einem abgehörten Fahrzeug im Kontext womöglich dieser Tat gesagt haben: „das waren wir“. Wie die Aussage letztlich gemeint war, also ob das gemeinte „wir“ den Sprechenden beziehungsweise gar die weiteren Beschuldigten einbezieht oder aber eine politische Bewegung gemeint ist, blieb auch vor Gericht bisher unklar. Vielmehr wurden von der Verteidigung Zweifel geäußert, da ein an der Unterhaltung beteiligter Mitfahrer ebenfalls beschuldigt ist, Mitglied der Vereinigung zu sein, und dieser offenkundig nichts über den Angriff wusste. So brachte dieser in dem abgehörten Gespräch vielmehr seine Verwunderung zum Ausdruck.
Tatkomplex Eisenach I – Bull’s Eye
Bei einem Angriff auf die Eisenacher Neonazikneipe „Bull’s Eye“ im Oktober 2019, die von dem bundesweit bekannten Neonazi Leon Ringl betrieben wird, wurden mehrere Neonazis verletzt und die Einrichtung der Bar wurde beschädigt. Bis dato wurden fünf Zeug:innen vor Gericht angehört. Die zwei ersten Zeugen hatten erstaunlich wenig Erinnerungen, vor allem bei Fragen zu ihrer Ideologie, Struktur und den gewalttätigen Auftritten in Eisenach und darüber hinaus. Die beiden ersten Zeugen, Maximilian Andreas und Nils Ackermann, waren auch vermeintlich Geschädigte im Tatkomplex Eisenach II und sagten somit zu beiden Anklagepunkten aus. Zudem bezeugten noch zwei Kneipenbesucher das Tatgeschehen, zwei weitere sind zu ihren Aussagen nicht erschienen.
Es wurde deutlich, dass das Kneipenpublikum ausschließlich männlich und zu einem großen Teil betrunken war. Für den vorsitzenden Richter schien bei der Befragung vor allem wichtig herauszustellen, dass Stunden vor dem Angriff eine weibliche Person die Kneipe betreten haben soll, um auf die Toilette zu gehen. Der Umstand, dass eine Frau allein und zu so später Stunde in diese Kneipe geht, kam beiden Zeugen ungewöhnlich vor. Eine Beschreibung der Frau konnten sie jedoch nicht abgeben und erinnerten sich auch an keine Frau, die beim Angriff dabei gewesen sein könnte.
Eine weitere Zeugin gab an, vor dem Angriff die Kneipe verlassen zu haben, um mit ihrem damaligen Partner, welcher mit Leon Ringl befreundet ist, zur Sparkasse zu gehen. Auf dem Weg zurück bemerkten sie Personen vor der Kneipe und hörten Glas klirren, daraufhin wechselten sie die Straßenseite und konnten noch sehen, wie weitere Personen die Kneipe verließen und gemeinsam wegrannten. Die Zeugin konnte sich auch an nichts Weiteres erinnern und keine Angaben zur Größe, zum Geschlecht oder zur Kleidung.
Ein anderer Zeuge, der in der Nacht zunächst durch die Polizei verdächtigt wurde, Teil der Angreifenden zu sein, sollte zu einer Beobachtung, die er gemacht hat, aussagen. Hier wurde deutlich, dass er eine völlig andere Gruppe beobachtet hat und die Ermittelnden versuchten, seine Aussagen auf das hiesige Verfahren zu beziehen, obwohl seine Beobachtungen nichts mit dem Angriff auf das Bull’s Eye zu tun haben.
Leon Ringl selbst hatte auch kaum Erinnerungen an das Geschehen, er wusste noch, wie er sich zur Wehr gesetzt hat und merkte an, dass dies auch erfolgreich geschehen sei. Zudem habe er schwache Erinnerungen daran, wie die Angreifenden ausgesehen haben und was um ihn herum passiert ist. An die angeblich beteiligte Frau konnte er sich jedoch sehr gut erinnern, auch wenn er die Kleidung nicht weiter beschreiben konnte. Er beharrte weiterhin darauf, dass es dieselbe gewesen sei, wie im Tatkomplex Eisenach II.
Nach den bisher gehörten Zeug:innen zu Eisenach I stellte die Verteidigung fest, dass es keine belastenden Aussagen gegen die hier Angeklagten gegeben hat und dieser Tatkomplex eigentlich heraus genommen werden kann. Der vorsitzende Richter erwiderte Eisenach I weiterhin verhandeln zu wollen, da er den Komplex als Vereinigungstat sehe, auch wenn keine der angeklagten Personen vor Ort gewesen ist.
Tatkomplexe Eisenach II – (Leon Ringl)
Als Eisenach II wird von den Prozessbeteiligten jener Tatkomplex bezeichnet, bei dem Ringl und drei seiner Kameraden im Dezember 2019 auf dem Weg nach Hause angegriffen wurden. Kurz nach der Tat wurden mehrere Beschuldigte in der Nähe von Eisenach festgenommen – laut der Anklage am Ende einer Flucht vor den verfolgenden Polizisten, in Fahrzeugen mit gestohlenen KFZ-Kennzeichen.
Die bisherigen Aussagen zum Tatkomplex Eisenach II haben verdeutlicht, dass in Eisenach eine neonazistische Hegemonie vorherrscht und mindestens drei der Zeugen, Leon Ringl, Nils Ackermann und Maximilian Andreas, Teil der lokalen Strukturen sind. Sie sind zudem überregional vernetzt, nehmen an Kampfsportevents wie dem „Kampf der Nibelungen“ teil, gehören zu „Knockout 51“ und zumindest einer von ihnen war Mitglied des „nationalen Aufbau Eisenach„.(10)
Ein weiterer Zeuge, Robert Schwaab, der Fahrer des Autos, welches Schaden nahm, gab an, kaum Kontakte zu den anderen zu haben und politisch nicht aktiv zu sein. Er war jedoch Facebook-Freund des NPD-Stadtrats in Eisenach, Patrick Wieschke, hat regelmäßig Kontakt zu Leon Ringl und ist seit seiner Kindheit mit Nils Ackermann befreundet. Während seiner Aussage wurden unter der richterlichen Drohung, dass sein Handy beschlagnahmt werden könnte, Nachrichten zwischen ihm und Leon Ringl verlesen bzw. abgespielt. In diesen Chatverläufen führen die Faschisten das Gericht und den Vorsitzenden vor und treffen Absprachen in Bezug auf ihre Zeugenvorladungen und das Verhalten vor Gericht.
In ihren Aussagen widersprechen sich die Faschisten selbst und die Erinnerungen scheinen mit der Medienberichterstattung zum Fall aufgebessert worden zu sein. Ein interessantes Detail: Die schnelle Bekanntmachung der Namen der festgenommenen Antifaschist:innen kann damit zusammenhängen, dass sie den Faschisten schon bei der ersten Vernehmung am Tattag auf dem Revier genannt und gezeigt wurden und sich die Faschisten und die Festgenommenen auf dem Revier begegneten.
Leon Ringl wurde an zwei Tagen zu beiden Tatkomplexen verhört und auch zu seiner Ideologie befragt. Die Verteidigung äußerte starke Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit, vor allem basierend auf den Widersprüchen in seinen Aussagen bei verschiedenen polizeilichen Vernehmungen. Es ist offensichtlich, dass in seinem Sinne der politische Feind verurteilt werden soll. Seine Ideologie wird von einem Foto unterstrichen, das die Verteidigung Ringl vorlegte: Es zeigt ihn mit Faschisten aus der Nachfolgeorganisation von Blood & Honour, wie sie bei seiner diesjährige Geburtstagsfeier vor einer Hakenkreuzfahne posieren.(11) Auf diesem Bild war auch Nils Ackermann zu sehen, welcher vor Gericht eine engere Beziehung zu Ringl leugnete und konsequent versuchte, sich als unpolitisch darzustellen. Leon Ringl hat als einziger seine politische Überzeugung nicht geleugnet. Er sei kein Nationalsozialist, sondern Nationalist, würde sich jedoch vom Nationalsozialismus nicht distanzieren.
Es wurde sehr deutlich, dass allen Faschisten geraten wurde, möglichst wenig vor Gericht auszusagen und sich an das meiste nicht erinnern zu können. Was sie mehr oder weniger überzeugend umgesetzt haben.
Tatkomplex Diebstahl
Im Gegensatz zur Beschreibung der Tatkomplexe Eisenach lesen sich andere Passagen der Anklageschrift nicht wie ein Kriminalroman: Die zuständige Staatsanwältin versuchte Lina wegen des als Verbrechen eingestuften Delikts „räuberischer Diebstahl“ anzuklagen.(12) Das Gericht stufte den Tatvorwurf noch vor Beginn der Verhandlung allerdings auf versuchten Diebstahl und Nötigung herunter. Sie soll versucht haben in einem Leipziger Baumarkt Hämmer zu klauen, angeblich um diese am darauf folgenden Tag bei einem Angriff auf Leon Ringl und seine Kameraden zu verwenden.
Tatkomplex Wurzen
Dieser Tatkomplex beinhaltet einen Angriff auf mehrere Neonazis, die im Februar 2020 vom faschistischen Trauermarsch in Dresden in ihre Heimatstadt Wurzen zurückkehrten. Nach Verlassen des Zuges wurden sie laut verschiedenen Zeug:innen noch am Bahnsteig von einer größeren Personengruppe angegriffen. Während die Mehrheit der Neonazis flüchtete, wurden drei von ihnen zurückgelassen und verletzt.
Die ermittelnden Staatsschutzbeamten des LKA Sachsen wollen im Zug, in dem sich auch die Neonazis befanden, zwei beschuldigte Personen erkannt haben. Diese sind der Ermittlungsthese zufolge in der Regionalbahn mitgereist, um den wartenden Angreifer:innen via „Aktionshandy“ (GBA) Bescheid zu geben, sobald die Neonazis in Wurzen ankommen. Mit stundenlangen Überwachungsvideos aus dem Zug, die in den letzten Wochen im Dresdner Gerichtssaal vorgespielt wurden, wird versucht, dies zu beweisen – ungeachtet der schlechten Videoqualität und den offenkundig tendenziösen Ermittlungen der SoKo LinX. Wo das LKA sonst vermutlich gegen alle halbwegs in Frage kommenden Personen im Zug ermittelt hätte, um nebenbei noch ein paar Linke zu erfassen, bezog sich ihr Interesse ausschließlich auf zwei Personen, da sie in ihnen zwei Beschuldigte im hiesigen Verfahren erkannt haben will. Vergeblich wies die Verteidigung auf entlastende Details im Verhalten der beiden Personen hin und vor allem darauf, dass es sich um eine Fahrt nach einer der größten Demonstrationen von Faschisten in der BRD handelt und viele Menschen, die am Gegenprotest beteiligt waren, auch mit diesem Zug gefahren sind. Natürlich hatte die Anklage diese Details elegant ausgelassen und der vorsitzende Richter schien dem auch keine größere Beachtung schenken zu wollen.
Der Komplex Wurzen hat eine Besonderheit, die des Öfteren schon zu Konflikten im Gerichtssaal führte. So wurden bzw. werden die Ermittlungen zu dem Angriff in zwei unterschiedlichen Ermittlungsverfahren geführt. Zum einen sind drei im hiesigen Verfahren Angeklagte bereits vor Gericht mit den Tatvorwürfen konfrontiert. Auf der anderen Seite ermittelt die Staatsanwaltschaft Leipzig außerdem gegen weitere, zum Teil auch unbekannte, Personen, die derzeit noch auf ihr Verfahren oder eine Einstellung desselben warten. Das heißt, ein und dieselbe Tat wird durch die bereits erfolgte Anklageerhebung verhandelt und womöglich sogar vor dem Abschluss der gesamten Ermittlungen verurteilt werden. Währenddessen stellt der Staatsschutz weiter Ermittlungen an, die auch noch von einer anderen Behörde, hier der Staatsanwaltschaft Leipzig, geleitet werden. Daraus ergeben sich zwei unterschiedliche Ermittlungsakten.
Bei diesen Ermittlungen gegen weitere vermeintliche Angreifer:innen sticht die SoKo LinX wieder mit dubiosen Methoden hervor. Nachdem das sächsischen LKA im Juni 2020 fünf Personen die Türen eingetreten hatte, wurden zwei der Hausdurchsuchungen und die schnell durchgeführten DNA-Entnahmen als rechtswidrig eingestuft. Gegen einen der Beschuldigten wurde das Verfahren gleich ganz eingestellt. Wie sie überhaupt ins Visier gerieten – frühere ergebnislose Verfahren nach § 129 gegen Linke in Leipzig, Anrufe, Twitter(13) und Blitzerfotos – verrät die Chronologie ihrer Unterstützungsgruppe „B-Team„.(14)
Im Verfahren in Dresden wurden schon alle vermeintlich geschädigten Faschisten und einige Zeug:innen gehört, deren Aussagen jedoch in keinem Punkt die dort Angeklagten belasten.
Tatkomplex Brian Engelmann
Der letzte zu behandelnde Tatkomplex umfasst die angebliche Vorbereitung zu einem Angriff auf Brian Engelmann. Engelmann ist ein Faschist aus Leipzig, der zu dieser Zeit Jura an der HWR in Leipzig studierte. Das LKA Sachsen behauptet einige der Beschuldigten observiert zu haben, während diese Engelmann auskundschafteten. So wäre ein Angriff angeblich nur deshalb nicht umgesetzt worden, weil den Beschuldigten die Observationsmaßnahmen aufgefallen sein sollen. Die Behandlung vor Gericht steht noch aus.
Seit Ende 2021 ist bekannt, dass das Verfahren gegen vier der noch nicht Angeklagten von weiteren mindestens sechs Beschuldigten nun vom GBA an die Generalstaatsanwaltschaft Gera übergeben und somit die Spaltung komplettiert wurde. Die Frage der Verteidigung, ob dies nicht ein endgültiges Aufheben der Anklage wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung darstelle, verneinte der vorsitzende Richter erwartungsgemäß.
Ermittlungsmethoden des Staatsschutz
Schon vor Anklageerhebung offenbarten sich etliche Ungereimtheiten in der Ermittlungsmethode des Staatsschutzes, vom sächsischen LKA. Ins Auge sticht zum Beispiel, dass einige Ermittlungsansätze auf der Grundlage zu basieren scheinen, eine Frau könnte an den Taten beteiligt gewesen sein. Diese sexistische Darstellung – man stelle sich den gleichen Ermittlungsansatz bei einem Mann vor – wurde von vielen Medien bereitwillig mitgetragen, darunter auch von dem rechten Magazin Compact. Brisant ist ebenfalls die bisher unzureichend geklärte Frage, wie diverse Inhalte aus den Verfahrensakten an dieses Propagandablatt gelangen konnten. An dieser Stelle und auch anderswo deuten sich Kooperationen zwischen ermittelnden Behörden und Neonazis an. Ein Ermittlungsverfahren wegen der illegalen Weitergabe von Akteninhalten, angezeigt durch am Verfahren beteiligte Anwält:innen, verlief bis dato ohne Erfolg, während sich zeitgleich der Verdacht aufdrängt, dass die Verantwortlichen in den Reihen der Ermittelnden zu finden sind.(15) Zwischenzeitlich wurde gegen den Beamten Heidler aus der SoKo LinX ein Verfahren wegen Geheimnisverrats im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen einen Connewitzer geführt, der seit vielen Jahren mit Verfahren des LKA überzogen wird.(16) Das Verfahren gegen den Beamten wurde wenig überraschend wieder eingestellt.(17) Bei seiner Vernehmung im hiesigen Verfahren hatte er einen Anwalt als Zeugenbeistand neben sich, um Aussagen zu vermeiden, mit denen er sich selbst belasten könnte.
In Bezug auf das Durchstechen von Informationen und Akteninhalten liegt es nahe, dass dies nicht auf eine Person zurückzuführen ist. Einige Inhalte kommen aus Aktenteilen, die der Nebenklage vorliegen. Bei anderen Veröffentlichungen durch beispielsweise Compact ist davon auszugehen, dass diese von Staatsschützern weitergegeben wurden. Wie auch in weiteren Fällen, in denen mindestens Zitate aus Ermittlungsakten weitergegeben wurden, ist mit Aufklärung nicht zu rechnen. Besonders brisant ist dabei ein Artikel der Welt, der aus einer Akte zitiert, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal den verteidigenden Anwält:innen vorlag.(18)
Auch ohne Verantwortliche und deren Motivation zu kennen, wird der Effekt deutlich: Das schwache Konstrukt der „kriminellen Vereinigung“ wird neben den Helikopterbildern und der imaginierten „Schwelle zum Terrorismus“ von reißerischen Sätzen aus Abhörprotokollen untermalt oder scheinbar bestätigt. Auch, indem Journalisten von STRG_F Indizien aus der Akte, noch bevor sie in die Hauptverhandlung eingeführt wurden, zur Tatsache verklärten.(19)
Ob aus der SoKo LinX Informationen an Nazis gegeben wurden, bleibt wohl ungeklärt. Viel zentraler für das Verfahren ist jedoch der Fakt, dass die Ermittlungen des sächsischen LKA so einseitig geführt werden, dass sie ausschließlich die Beweisermittlung gegen die Beschuldigten zum Zweck haben. Sie ermitteln einzig täter:innenorientiert und nicht tatorientiert, versuchen also überall einen Bezug zu den Beschuldigten herbeizukonstruieren. Dies war bereits bei den vorherigen erfolglosen Verfahren nach § 129 gegen Linke in Sachsen der Fall.(20) Die Konstruktionen führten zu der absurden Situation, dass sich die angeblichen „Mitglieder der kriminellen Vereinigung“ durch das bekannt werden des Verfahrens gegen sie überhaupt erst alle kennen gelernt haben – als Beschuldigte.
Die Ermittelnden im Antifa Ost-Verfahren arbeiten in ihren Vermerken akribisch jeden noch so kleinen Hinweis auf eine Tatbeteiligung der Angeklagten heraus, während sie Anhaltspunkten, die entlastend wirken könnten, nicht nachgehen. Im Laufe der Ermittlungen, die seit der Annahme, es könnte eine „kriminelle Vereinigung“ existieren, von den thüringischen Behörden unter der Leitung des GBA an die sächsischen Behörden weitergereicht wurden, werden verschiedenste Ermittlungsverfahren neu aufgerollt und auf Hinweise untersucht, die im Zusammenhang mit den Beschuldigten stehen könnten. Ganz nach dem Motto: Wenn ein in den letzten Jahren verprügelter Neonazi nicht ausschließen kann, dass eine Frau am Angriff teilgenommen hat oder die Tat in Leipzig-Connewitz stattgefunden hat, kommt das Verfahren in die engere Auswahl. Lassen sich dann Indizien herleiten, findet sich auch diese Tat in der Anklage wieder.
So fußt der Tatkomplex Wurzen fast nur auf Überwachungsbildern der Kameras in einem Regionalexpress. Dort will die Ermittlungsgruppe zwei Beschuldigte wiedererkannt haben. Abgesehen von der Strittigkeit des Wiedererkennens, findet der Umstand, dass der Zug im Anschluss an eine Neonazidemonstration, inklusive Protest von mehreren tausend Antifaschist:innen, aus Dresden nach Leipzig fuhr, keinerlei Beachtung. Konkreten, entlastenden Hinweisen, die zum Teil auf den Aussagen von den angegriffenen Neonazis selbst basieren, wurde nicht nachgegangen.
Modus Operandi
Zu deutsch „Art der Durchführung“ meint der oft bemühte Modus Operandi, bestimmte Kriterien nach denen die fiktive Vereinigung handelt und an denen sie wiederzuerkennen ist. Diese Kriterien waren für die zuständige Ermittlungsgruppe „Peluca“ (dt. Perücke) vom sächsischen LKA Ausgangspunkt, mit dem etliche Tatvorwürfe der letzten Jahre unter dem Gesichtspunkt abgeglichen wurden, ob das damalige Vorgehen mit dem der angeklagten Vereinigung übereinstimmt. Zwar verweist der GBA immer wieder auf einen Modus Operandi, aber das einzige wiederkehrende Kriterium scheint bisher die Beteiligung einer Frau zu sein. Beim LKA Aufschluss darüber zu erlangen, woran jetzt genau der Zusammenhang zwischen den verschiedenen Vorwürfen und Prüffällen festgemacht wird, erwies sich ebenfalls als schwierig. Fragen der Verteidigung an die Ermittler:innen, nach welchen Annahmen die Ermittlungen geführt wurden, untersagten der Vorsitzende und schlussendlich der gesamte Strafsenat. Laut Gerichtsbeschluss seien jegliche Fragen zum angenommen Modus Operandi einer möglichen Vereinigung für das Strafverfahren unerheblich, da am Ende die Beweise zählten und nicht der Weg der Ermittelnden, der zu den Beweisen führte.
Dass die Ergebnisse der Ermittlungen, also Aussagen der beteiligten Polizeizeug:innen, Vermerke, die nicht selten verlesen werden, aber auch die schlichte Existenz von vorliegenden Anhaltspunkten und das Fehlen entlastender Beweise durch die Grundannahme und Ermittlungsmethode beeinflusst sind, findet dabei ebenfalls keine Beachtung. Fragen der Verteidigung an SoKo LinX-Beamt:innen zu ihren Ermittlungsannahmen wurden häufig nicht beantwortet oder sogar vom Vorsitzenden abgewürgt. Die Anträge der Verteidiger:innen, ihr Fragerecht nicht einzuschränken, wurden vom selben allesamt abgelehnt. Zuletzt führte ein Verteidiger aus, dass Thesen, die den Ermittlungen zugrunde liegen, die gesamte Ermittlungsarbeit im Kontext der These beeinflussen und letztlich eine „sich selbst erfüllende Prophezeiung“ darstellen. Dabei handelt es sich um den sogenannten Pygmalion-Effekt, der beschreibt, dass sich Untersuchungen nach einer vorgelagerten Hypothese nicht selten an eben jene Hypothese anpassen. Selbst wenn man der Ermittlungsgruppe keinen Vorsatz unterstellt, ist der genannte Zirkelschluss in den Ermittlungen damit quasi zwangsläufig und ist in diesem Verfahren mehr als deutlich zu erkennen.(21)
Innenraumüberwachung
Eine zu Beginn heiß diskutierte Rechtsfrage im laufenden Verfahren stellt die Verwertbarkeit von abgehörten Gesprächen im Fahrzeug eines Angeklagten dar.(22)
In einem anderem Verfahren, das wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung von der Bundesanwaltschaft gegen Beschuldigte aus Berlin geführt wird, wurden zwei Fahrzeuge mit Abhörgeräten ausgestattet.(23) Da ein Beschuldigter aus dem hiesigen Verfahren auch in dem, als „Berlin//Athen“ benannten § 129-Verfahren verfolgt wird, möchte die Bundesanwaltschaft in einigen Gesprächen aus den Fahrzeugen Hinweise auf Straftaten, die nun verhandelt werden, gefunden haben.
Diese sogenannten Beweise dürften in Strafprozessen, die sich mit anderen Straftaten beschäftigen als jene, deren Verdacht zum Einbau der Überwachungsgeräte geführt hat, nur dann verwertet werden, wenn die Strafprozesse auch die Voraussetzungen für einen derartigen Grundrechtseingriff erfüllen. Die akustische Überwachung darf hierzulande nur bei Ermittlungen zu bestimmten Straftatbeständen genutzt werden. Diese sogenannten Katalogtaten betreffen meist schwerste Straftaten aus der organisierten Kriminalität. Umfasst von der möglichen Anwendung dieser Maßnahme ist allerdings auch der berühmte § 129. Da auch in Dresden zur Zeit über die mögliche Existenz einer „kriminellen Vereinigung“ verhandelt wird, hängt die Verwertbarkeit der Audioaufzeichnungen letztlich davon ab, ob am Ende des Verfahrens das Vorliegen einer solchen „kriminellen Vereinigung“ bestätigt wird oder nicht.
Das heißt, wenn das Gericht die Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ schuldig spricht, darf es die Erkenntnisse aus den privaten Gesprächen aus den Fahrzeugen in dem anderen Verfahren in die hiesige Urteilsfindung miteinbeziehen. Werden die Beschuldigten in Bezug auf die Vereinigung frei gesprochen, so müssen die Richter:innen das Gesagte vergessen und möglicherweise gewonnene Anhaltspunkte dürfen nicht zu einer eventuellen Verurteilung der anderen Tatkomplexe führen.
Obwohl die Audiomitschnitte keinerlei Hinweise auf ein Vorliegen einer „kriminellen Vereinigung“ liefern, sondern lediglich im Zusammenhang mit konkreten Taten, die den Angeklagten zur Last gelegt werden, als Beweise herangezogen werden sollen, billigte das Gericht zumindest schon die Einführung der Beweise.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die freigeistige Interpretation sowohl der Bundesanwaltschaft als auch des Gerichts von den aus dem Kontext gerissenen Gesprächen. Mit dem Satz: „mit dem haben wir die Kneipe gemacht“ muss, so die Behörden, zwangsläufig ein Angriff auf die Spielunke des Eisenacher Faschisten Leon Ringl gemeint sein. Andere Deutungsmöglichkeiten, die die Verteidiger:innen benannt haben (bspw. ob die Beschuldigten jemals in einer Kneipe angestellt waren oder andere Situationen, zum Beispiel Graffiti an einer Kneipe gemeint waren) wurden jedoch nie einer ernsthaften Betrachtung unterzogen. Wie fatal sich die Haltung des Senats in diesem Bezug darstellt, zeigt sich im nächsten Abschnitt.
Anklage trotz Alibi
Am 16. März, dem 36. Verhandlungstag stellten die Verteidiger:innen eines Angeklagten einen Beweisantrag, der die Bundesanwaltschaft in Erklärungsnot brachte.(24)
Durch penible Recherche der Anwält:innen konnte festgestellt werden, dass aus den Überwachungsmaßnahmen, die im „Berlin//Athen„-Verfahren vom Bundeskriminalamt vollzogen wurden, einer der Angeklagten zweifelsfrei nicht am Angriff auf Leon Ringl und seine faschistischen Kameraden im „Bull’s Eye“ am Morgen des 19. Oktober 2019 beteiligt gewesen sein kann (Eisenach I). Von einer verdeckten Überwachungskamera vor der Haustür des betreffenden ist zu sehen, dass dieser 3,5 Stunden vor der Tat das Haus mit einem Fahrrad verließ und ungefähr vier Stunden nach Tatzeit selbiges wieder betritt. Weder mittels Auto noch Zug wäre die Tat unter Einbeziehung von Vorbereitungszeit und weiteren Umständen ausführbar gewesen, so die Verteidigung.
Zudem überwachten die Beamt:innen das Telefon eines Bekannten des Angeklagten, auf dessen Handy er 46 Minuten (!) vor Tatzeit anrief und sich für in zwei Minuten in einem Berliner Club verabredete. Dieses Telefonat nahm die Vertreterin der Bundesanwaltschaft, Alexandra Geilhorn, zum Anlass, um auch das Telefon des Angeklagten überwachen zu lassen. Geilhorn, die sowohl das Berliner, als auch das Antifa Ost-Verfahren leitet(e), beantragte beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Überwachung des Telefons, welches sie aufgrund eben dieses Telefonats am 18. Oktober 2019 um 23:03:48, also 46 Minuten vor der Tat, dem Angeklagten zuordnete. Sie schrieb: „[…] mit seinem Gesprächspartner zu einem unmittelbar anschließenden persönlichen Treffen verabredete“.
Der Tatvorwurf, am Angriff auf die Eisenacher Nazikneipe „Bull’s Eye“ beteiligt gewesen zu sein, stellt für den betreffenden Angeklagten den Hauptvorwurf dar. Sie ist die einzig Tat, an der er tatsächlich beteiligt gewesen sein soll. Der Verdacht basiert, genau wie die bereits genannten entlastenden Beweise, auf Überwachungen aus dem „Berlin//Athen“ Verfahren. Die Bundesanwaltschaft interpretiert ein abgehörtes Gespräch in einer der überwachten Fahrzeuge. In diesem Gespräch soll der Angeklagte seine Befürchtung, dass möglicherweise DNA von ihm am Tatort gefunden werden könnte, geäußert haben. Worauf diese Befürchtung basiert, aber auch wie genau die gesagten Worte gemeint sind, spielt in dieser Interpretation keine Rolle. Vielmehr wird sie als „einzig mögliche Deutung“ dargestellt. Dass der Senat diese Auffassung teilte, wurde schon vor Eröffnung der Hauptverhandlung, im sogenannten Zwischenverfahren, deutlich. Dort beurteilten die fünf Berufsrichter:innen eine Verurteilung aufgrund der abgehörten Gespräche für wahrscheinlicher als einen Freispruch.
Während Oberstaatsanwältin am Bundesgerichtshof Geilhorn akribisch jedes belastende Indiz zusammentrug, um ihr Anklagekonstrukt zu untermauern, sei ihr dieser Umstand jedoch unbemerkt geblieben. Objektiv unwahrscheinlich ist dieser Umstand auch, da in vielerlei Momenten auf die Überwachungsmaßnahmen aus dem „Berlin//Athen„-Verfahren zurückgegriffen wurde. Die Interpretation dieser Indizien wird, wie schon im Absatz über die Innenraumüberwachungen beschrieben, ausschließlich derart gestaltet, dass sie in die Konstrukte der Anklage passt.
Zusammengefasst drängt sich der Eindruck auf, dass zum Zweck, ein Exempel zu statuieren, jedes Mittel recht ist. Auch wenn dafür entlastende Fakten offenbar unterschlagen werden müssen. Ein Angeklagter sitzt seit mehr als einem halben Jahr, zweimal in der Woche im Hochsicherheitsgebäude des Dresdners OLG, während die anklagende Behörde seit Oktober 2019 die entlastende Beweise in den Händen hält.(25) Dazu basieren zahlreiche weitere Tatvorwürfe auf den sogenannten Erkenntnissen aus den überwachten Gesprächen. Ein weiterer Angeklagter sitzt ausschließlich wegen Interpretationen aus eben diesen „Erkenntnissen“ vor Gericht. Er kann kein entlastendes Alibi präsentieren, was nach mehreren Jahren kaum überraschend ist. Wäre er schon damals vollumfänglich überwacht worden, könnte das LKA vermutlich den Entlastungsbeweis selbst liefern, sofern es die Information in die Ermittlungsakte geschafft hätte.
Die Akteur:innen
Das Gericht
Der Staatsschutzsenat des OLG Dresden besteht aus fünf Berufsrichter:innen. Neben dem vorsitzenden Richter Hans Schlüter-Staats und dessen Stellvertreter Murad Gorial unterstützen die Beisitzenden Frey, Richter am OLG auf Probe Andreae und Richterin Horlacher die sogenannte Wahrheitsfindung.
Obwohl Hans Schlüter-Staats, der aus dem westfälischen Bielefeld kommt, erst kurz nach der Wende seinen Weg in die ostdeutsche Elbstadt fand, ist er eine Ikone der sächsischen Richterschaft. Er erlangte vor der Entstehung diverser Neonaziterrorgruppen wie „Gruppe Freital“ und „Revolution Chemnitz„, deren Prozesse er in ähnlicher Zusammensetzung wie den aktuellen führte, Berühmtheit durch Prozesse gegen den ehemaligen Oberbürgermeisters von Dresden und die Verurteilung einer Betrugsbande im „Infinus„-Prozess. So wurde er lange nicht müde, diese Umstände an etlichen Prozesstagen den Beteiligten und Zuschauenden anschaulich zu berichten und Vergleiche zum damaligen Mammutprozess zu ziehen. Auch wenn Schlüter-Staats schon am ersten Prozesstag die „kriminelle Energie“ der „Infinus„-Abzocker als die der jetzigen Anklage weitaus übertreffend darstellte, entschied er sich, die Anklage sowohl am OLG als auch nach § 129 zuzulassen.
Die politische Agenda des Generalbundesanwalt unterstützt das Gericht strukturell nicht nur durch die zugelassene Anklage. Die Bewertung der Beweis(anträge) wird vom Gericht zeitweilen kommentiert. Hierbei wird die von vor allem dem Vorsitzenden verinnerlichte Extremismustheorie immer wieder deutlich. Ein anschauliches Beispiel für die Denkweise des Vorsitzenden ist seine Deutung, die herausragende Stellung des Verfahrens ergebe sich aus der gewaltsamen Reaktion der Täter:innen auf die Gewalt der Faschisten, zum Beispiel in Eisenach. Die Grundthesen der Anklage und der politische Wille der Bundesanwaltschaft wird vom Gericht nicht hinterfragt.
Die Verteidigung
Die Verteidigung besteht aus acht Anwält:innen, welche je zu zweit eine:n Angeklagte:n verteidigen. Ihre angedachte Rolle durch das Gericht erinnert eher an die einiger Statist:innen. Ihnen wird konsequent das Wort abgeschnitten, sie werden unterbrochen oder nicht gehört. Viele Schritte, die sie unternehmen, um einer adäquaten Verteidigung ihrer Mandant:innen gerecht zu werden, werden vom Vorsitzenden unterbunden. Dieser argumentiert durchweg mit seiner langjährigen Erfahrung gegen jeden Einwand, den die Verteidigung vorbringt. Auf Basis eben jener Erfahrung diskreditiert der Vorsitzende die Verteidigung und versucht auch zwischen ihnen eine Hierarchie aufzubauen, indem er ihre Erfahrung und Arbeitsweise mal kritisiert, mal lobt, und dadurch die kollektive Verteidigung, die sie anstreben, versucht zu brechen.
Jeder Versuch, deutlich zu machen, dass das Konstrukt der „kriminellen Vereinigung“ in diesem Fall nicht greift, wird abgeblockt und auf das Urteil vertagt. So entsteht der Eindruck, dass das Urteil eigentlich schon feststeht. Alle Beweiserhebungen werden getätigt, ohne Widersprüche der Verteidigung zu beachten und deren Rechtmäßigkeit tatsächlich zu prüfen. Vor allem Polizeizeugen haben einen hohen Wert für die Richter:innenschaft und Kritik der Verteidigung an der Ermittlungsarbeit und Aktenführung bzw. der Unvollständigkeit der Akten wird abgewiesen.
Die Nebenklage
Zu Beginn des Prozesses waren drei Nebenklagevertreter zugelassen und im Zuge der ersten Wochen kamen zwei weitere hinzu. Von Beginn an vertritt Manuel Kruppe(26) Leon Ringl aus Eisenach. Frank Hannig vertritt den Kührener Neonazi Cedric Scholz und Arndt Hohnstädter vertritt den Leipziger Neonazi Enrico Böhm. Hinzu kamen Karl Martin Kohlmann, welcher den Wurzener Neonazi Ben Heller vertritt, und zuletzt Carlo Collini, der ebenfalls für einen Wurzener Neonazi, Karl Jonas Kaden, beteiligt ist.
Die Nebenklage ist die einzige prozessbeteiligte Partei, die keine Anwesenheitspflicht hat. Aus diesem Grund sind ihre Sitze häufig leer. Die Nebenklagevertreter kommen häufig zu spät oder gehen früher, können sich jedoch den gesamten Tag für einmaliges Erscheinen vergüten lassen, unabhängig davon, wie viel Zeit sie im Saal verbringen.
Am häufigsten ist Manuel Kruppe anwesend, schon bevor die Tatkomplexe zu seinem Mandanten, Eisenach I und II, wurden. Bisher hat Kruppe sich nur einmal hervorgetan, indem er einen Zeugen direkt aufgefordert hat, sich zu den Angeklagten umzudrehen und diese als mögliche Täter:innen zu identifizieren. Jenseits dessen hat er sich selten zu Wort gemeldet und den Prozess still beobachtet.
Manuel Kruppe (ehem. Tripp) ist langjährig aktiver Neonazi, der sich in der Vergangenheit offen zum Nationalsozialismus bekannt hat und u.a. am Aufbau einer rechten Hegemonie in der Region Geithain beteiligt war. Er war kommunalpolitisch für die NPD sowie deren Jugendorganisation JN aktiv, hatte Kontakt zum NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben und beteiligte sich an Gedenkveranstaltungen für ehemalige Wehrmachtsoffiziere. Kruppe organisierte auch Neonazikundgebungen zum Jahrestag der Machtergreifung durch die NSDAP, etwa unter dem Motto “Zwischen 19:33 Uhr und 19:45 Uhr in aller Deutlichkeit: 12 Minuten Freiheit gegen 64 Jahre Zensur und Unfreiheit”. Sein eigenes Rechtsverständnis stellte er dar, als er 2013, selbst wegen Sachbeschädigung durch Graffiti und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz im Zuge einer Neonazidemonstration vor Gericht, „Recht und Gesetz als Hure der politischen Hexenjäger“ bezeichnete.(27) Kruppe, der einst sagte, der „Nationale Sozialismus“ könne nicht „gewählt oder erbettelt werden“, sondern nur „auf dem Weg der Revolution erkämpft werden”, tut seinen Dienst an der faschistischen Bewegung seit 2018 auch durch seine damals eröffnete Szenekanzlei in Geithain.
Frank Hannig hat mit Cedric Scholz nicht den einfachsten Mandanten zu betreuen, da dieser sich in seinen Aussagen häufig widersprach und darum mehrfach geladen wurde. Hannig selbst sicherte sich vor allem die Aufmerksamkeit der Prozessbeteiligten, indem er Plakate für seine Kandidatur für die Bundestagswahl rund um das Gericht hat aufhängen lassen und der Weg hin zum und weg vom Gericht von einem Bild von ihm begleitet wurde. Zudem erstellt er eigene Videos auf Youtube zum Prozess. In der Vergangenheit verteidigte Hannig u.a. den Lübcke-Mörder Stephan Ernst. Dabei soll er Ernst bei dessen zweitem Geständnis zu falschen Angaben geraten haben. Die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelte in diesem Zusammenhang gegen Hannig.(28)
Enrico Böhm lässt sich schon seit längerer Zeit von dem bekannten Szeneanwalt Arndt Hohnstädter vertreten, so auch in diesem Verfahren. Böhms Aussagen waren auch widersprüchlich und Hohnstädter sah sich mehrfach gezwungen, ihn in dem, was er sagte, im Flüsterton zu unterstützen, weswegen Böhm nur mit seiner Hilfe knapp einer Anzeige wegen Falschaussage entgangen ist. Hohnenstädter ist seit Jahrzehnten als einschlägiger Anwalt bekannt. So vertrat er in diversen Prozessen u.a. Angeklagte der „Gruppe Freital“ und trat als Organisator des radikaleren PEGIDA-Ablegers LEGIDA in Leipzig in Erscheinung.
Karl Martin Kohlmann nahm an dem Prozess bereits Teil, bevor er offiziell als Nebenklagevertreter zugeteilt wurde. Sein Auftreten ist das mit Abstand offensivste auf Seiten der Nebenklage. Schon am ersten Prozesstag machte er ein Foto von den Angeklagten und sendete es an den NPD-Aktivisten Sebastian Schmidtke, welcher sich vor dem Gebäude aufhielt und dieses twitterte. Im Zuge des Prozesses wurde seine politische Haltung in vielerlei Hinsicht sehr deutlich. Seine Verteidigung ist durchweg ideologisch, sein Mandant erklärte sich dank ihm vom Neonazi zum Monarchisten und ein Wurzener Neonazi, welcher zuvor in der Punkszene aktiv gewesen sein soll, ist nach seiner Auffassung kein „Aussteiger“ sondern ein „Einsteiger“. Außerhalb des Prozesses ist Kohlmann bei der extrem rechten Gruppierung „Freie Sachsen“ in Chemnitz aktiv und trägt seine Unzufriedenheit gegenüber dem Tragen von Masken sehr offensichtlich in den Prozesssaal.
Zu Carlo Collini, der sich mit Martin Kohlmann eine Kanzlei teilt oder geteilt hat, gibt es noch nicht viel zu sagen. Er kommt regelmäßig zum Prozess und sagt nichts, sofern er nicht direkt vom Vorsitzenden angesprochen wird.
Prozessbegleitung
Bis dato ist der Gerichtssaal fast immer gefüllt mit solidarischen Menschen, die die Angeklagten begrüßten, sie anfangs noch mit Applaus empfangen haben und den Prozess kritisch beobachten. Im Laufe des Prozesses fanden zwei Kundgebungen vor dem Gericht in Dresden statt, die erste zum Prozessauftakt und die zweite im Anschluss an eine Demonstration zur einjährigen Untersuchungshaft von Lina.(29)
Jeder Versuch, sich im Gericht offen solidarisch zu zeigen, wird recht schnell unterbunden. Die drei nicht inhaftierten Angeklagten trugen zur einjährigen Haft beispielsweise T-Shirts mit der Aufschrift „Free Lina„, welche sie ausziehen mussten, bevor der Prozesstag beginnen konnte. Solidarische Botschaften an Wänden und Stühlen im Saal wurden mit schärferen Kontrollen sanktioniert und selbst das Singen eines Weihnachtslieds am letzten Prozesstag des Jahres 2021 scheint ein Skandal zu sein. Natürlich ist Unterstützung im Saal deswegen nicht abgebrochen. Zahlreiche Menschen begleiten den Prozess weiterhin und verleihen ihrer Solidarität mit vielen kleinen, aber feinen und auch größeren Aktionen Ausdruck.
Ausblick
Nachdem die Verhandlungsdauer um drei Monate verlängert wurde, ist erst im Sommer mit einem Urteil zu rechnen. Wir können und wollen keine Prognosen stelle, da zumindest der Versuch einer objektiven Beweisführung durch das Gericht in Frage gestellt werden kann, betrachtet man die vielen Widersprüche, die der Vorsitzende geflissentlich übersieht. Selten würdigt er entlastende Momente und sperrt sich aber zugleich gegen Kritik an der einseitigen Ermittlungsweise der Polizei. Der Eindruck entsteht, es ginge im Verfahren nicht um Wahrheitsfindung, sondern nur um eine richterliche Bestätigung der Anklageschrift. Ob sich dieser Eindruck bestätigt, wird der weitere Verlauf, insbesondere die Behandlung der Indizien zeigen, aus denen die „kriminelle Vereinigung“ gestrickt wurde.
Bis dato steht jedoch fest, dass der respektlose Umgang mit der Verteidigung und das unhinterfragte Vertrauen in Polizeizeug:innen eine Tendenz bestätigen, die den Verurteilungswillen des Senats belegt.
Der vorsitzende Richter betont immer wieder, dass er auch Nazis verurteilt habe und legitimiert somit auch ein hartes Vorgehen gegen Antifaschist:innen. In einem Staat, in dem das Justizsystem sich weiterhin auf Gesetze beruft, die aus der Zeit des Nationalsozialismus stammen, scheint es schwer zu glauben, dass ein derartiges Konstrukt mit dieser Priorität an einem der höchsten Gerichte des Landes verhandelt. Selbst wenn das Vertrauen in die deutsche Justiz nachvollziehbar inexistent ist, so stellt dieses Verfahren einen Höhepunkt der Demonstration der Staatsmacht in den letzten Jahren dar.
Gespannt bleiben wir auch, ob das Gericht tatsächlich weitere Beschuldigte (nicht Angeklagte) in den Zeugenstand berufen werden. Wir erinnern uns: Die Beschuldigten wurden in vier Angeklagte und den Rest gespalten. Gegen Letztere wurde noch keine Anklage erhoben. Für die Behörden ist die Spaltung in mehrfacher Hinsicht vorteilhaft: Zunächst wäre das ohnehin schwache Konstrukt der Bundesanwaltschaft bei mehr als vier Personen wohl endgültig zum Scheitern verurteilt. Außerdem macht die Spaltung eine gemeinsame Verteidigung der nach §129 Beschuldigten sehr viel komplizierter, zumal ein Teil bereits auf der Anklagebank sitzt und der Rest gegenüber in den Zeug:innenstand berufen werden kann. Das hat das Gericht zwar angedroht, aber bisher nicht in die Tat umgesetzt.
Gespannt bleiben wir bis zum Ende. Denn sollte es zur Verurteilung nach §129 kommen, hat sich die Justiz einen neuen Präzedenzfall geschaffen, wonach die Verfolgung von politischen Gruppen maßgeblich erleichtert sein wird. Dann brauchen sie keine gemeinsamen Kassen, regelmäßige Treffen oder Mitgliederlisten mehr suchen, um zu verurteilen. Nachdem die „kriminelle Vereinigung“, wie auch „Landfriedensbruch“, eine Verurteilung ohne den Nachweis direkter Tatbeteiligung zulassen, soll nun nicht mal mehr eine feste Zugehörigkeit zu einer Gruppierung erforderlich sein.
Solidarität
Als Solidaritätsbündnis Antifa Ost werden wir bis zum Ende den Prozess begleiten: Das bedeutet zwei Mal pro Woche den Gerichtssaal füllen, die Verhandlungstage weiter dokumentieren, Hintergrundberichte recherchieren und nicht zuletzt Geld sammeln. Dabei haben wir seit der Inhaftierung von Lina – über den Prozessauftakt und die jüngsten Razzien(30) hinweg – unglaublich viel Solidarität mit den Beschuldigten erlebt. Bundesweit und darüber hinaus wurden Spenden gesammelt, Kundgebungen und teils spontane Demonstrationen abgehalten. Es konnte sich zu vielen weiteren Gelegenheiten durch Redebeiträge und Grußworte Gehör verschafft werden, während andere Genoss:innen dem Gehör der Inhaftierten vom Frauenknast Chemnitz eine wunderschöne Abwechslung brachten.(31) Von dort wird Lina bei ihren Autobahnfahrten zum OLG Dresden an den Schallschutzwände von Grußbotschaften begleitet. Bis sie im Gerichtssaal den vielen Unterstützer:innen begegnet, die zu jedem Verhandlungstag teils weite Anreisen auf sich nehmen. Seit über anderthalb Jahren drücken Genoss:innen ihre Solidarität mit Bildern, Texten und Videos aus.(32) Sie vermitteln uns teils weltweit ihre Verbundenheit, wie auch die Unterzeichner:innen der internationalen Erklärung „We Are All Antifa“.(33) Oder in der direkten Nachbar:innenschaft, wenn nach der Hausdurchsuchung direkte materielle Unterstützung angeboten wird. Ohne diese vielen Formen der Solidarität würden wir und zu aller erst die Angeklagten und Beschuldigten erdrückt werden.
CN: Der nachfolgende Abschnitt thematisiert sexualisierte Gewalt
Von Beginn an steht das Verfahren nicht nur unter dem Eindruck der repressiven Gewalt des Staates, sondern wird auch beeinflusst durch eigene Widersprüche, unter anderem in den Solistrukturen und dem Solidaritätsbündnis Antifa Ost.
Die Taten von Johannes Domhöver(34) die in den ersten Prozesswochen öffentlich bekannt wurden, spielten in den Diskussionen der unterschiedlichen Solistrukturen schon vor Prozessstart eine Rolle. Wobei kein kollektiver Austausch stattfand, Wissensstände nicht transparent gemacht wurden und der Umgang mit J.D., sowie eine Auseinandersetzung mit täterschützendem Verhalten und deren Ursprünge internalisiert wurde bzw. so gut wie gar nicht stattfand.
Die Komplexität des Bündnisses und der partizipierenden Solidaritätsstrukturen, vor allem aber die Fokussierung auf klassische und technische Solidaritätsarbeit, erschwerten eine tiefgreifendere Auseinandersetzung. Nach wie vor ist es schwierig in den divers besetzten Plena einen prioritären Blick auf Transparenz und Reflexion zu finden. Ein großer Teil der im Bündnis befindlichen Menschen ist dankbar über die öffentlichen Kritiken.(35) Antwortschreiben zu diskutieren, scheitert jedoch weiterhin an der Prioritätensetzung von vor allem Männern.
Da ein Täter (fast) nie ohne die strukturelle Deckung seines tendenziell männlichen Umfeldes agieren kann, das sich zum Teil auch in den Solistrukturen befindet und eben diese Verhaltensweisen ohne entsprechende Prozesse wiederholt werden, sind auch im Bündnis tiefergehende Prozesse notwendig. Auf der einen Seite ist die Support- und Solidaritätsarbeit zum Verfahren eine kaum zur Debatte stehende Notwendigkeit. Auf der anderen Seite ist die Weigerung zur konsequenten Reflexion von Teilen der cis-männlichen Beteiligten Auslöser für den Rückzug von FLINTA Personen aus dem Bündnis. Vor allem dieser Umstand sorgte für Forderungen der FLINTA und eine positivere Prioritätensetzung, so dass der Grundstein für eine Veränderung gelegt werden konnte. Wir werden wahrscheinlich leider nicht das letzte Mal im Widerspruch von staatlicher Repression auf der einen Seite und Tätern auf der anderen Seite stehen. Deswegen möchten wir weiterhin die Diskussion um einen emanzipatorischen Umgang suchen. Das setzt natürlich eine Reflexion im Inneren voraus, die von allen, vor allem den männlich dominierten Umfeldern, zur grundlegenden Praxis gehören sollte.
Die Auseinandersetzungen betreffen nicht zuletzt auch die gesellschaftliche Arbeitsteilung, welche sich ebenfalls in vielen linken Zusammenhängen fortsetzt. Mit Solidaritätsarbeit geht bekanntermaßen Care Work einher, die auch im Antifa Ost-Verfahren vor allem von FLINTA getragen wird. Von der Präsenz im Prozesssaal, der Übernahme von emotionalem Support bis zu den kleinteiligen Unterstützungsaufgaben, die kaum zur Selbstdarstellung geeignet sind. Eine Verschiebung dieser klassischen Rollenverteilung sehen wir ebenfalls als Ansatz der Veränderung. Denn noch immer sind die Zuschauer:innenplätze zu 80% von nicht männlichen Personen besetzt.
Nicht Milch, nicht Quark – Solidarität macht uns stark!
Das Antifa Ost-Verfahren scheint ein Sinnbild sowohl der derzeitigen politischen Verhältnisse der Bundesrepublik aber auch des Zustands linker Bewegungen zu sein. Die Ermittlungen, vor allem aber der Prozess selbst stellen einen Angriff gegen wenige dar. Der Angriff betrifft aber alle, die sich faschistischen Zuständen auch über das herrschende Legalitätsverständnis hinaus in den Weg stellen.
Unter immensem Erfolgsdruck stehend, konstruiert die SoKo LinX alle möglichen Thesen und Indizien zu einer Geschichte, die in das Konzept der Regierenden passt, um dem Erstarken der neuen Rechten einerseits auf Grundlage der Extremismustheorie zu begegnen. Das Erstarken letztlich also zu einem Problem der extremistischen Ränder verklärt. Andererseits, um auf den Beifall des rechts-konservativen Wählerpotentials zu hoffen, wenn der Rechtsstaat weit gegen links ausholt. Ganz nebenbei legitimiert die SoKo LinX ihre Existenz, nachdem ihre bisherigen Resultate in Sachen Strafverfolgung, gemessen an den vorgebrachten Skandalen, wohl selbst aus dem bürgerlichsten Blickwinkel als bescheiden wahrgenommen wurden. Währenddessen soll der Generalbundesanwalt sicher stellen, dass dieser Propagandazug auch gelingt, er doch selbst das Aushängeschild der staatlichen Promotion.
Weder der politische Angriff als solcher, noch die reudige Überwachungsmaschinerie, die die Sicherheitsbehörden in den letzten Jahren etablieren konnten, ist für emanzipatorische Bewegungen überraschend oder gar neu. Dennoch stellt dieser Prozess eine herausragende Spitze in der Herzschrift der Repression in den letzten Jahren dar.
Eine spezifische Analyse zum Verfahren und der stattfindenden Solidaritätsarbeit muss noch an anderer Stelle folgen. Dieser Text sollte zunächst einen Einblick in den derzeitigen Verhandlungsstand geben. Schon jetzt sind ist es uns wichtig zu betonen, dass das Ziel, antifaschistischen Widerstand in die Schranken zu weisen, fehl schlagen muss und hoffentlich wird. Denn angeklagt sind hier nicht nur Individuen, sondern in aller erster Linie jene Werte und Ideen, die sich aus dem Geist des Schwurs von Buchenwald entfalten. Der Beweis für die Unangreifbarkeit unserer Überzeugung ergibt sich aus der ungebrochenen Solidarität. Lasst uns also während den letzten Prozesswochen und in den folgende Gerichtsverfahren daran anknüpfen!
Danke für die vielfältigen Aktionen und alle Unterstützung!
Solidaritätsbündnis Antifa Ost
22. März 2022
1 – Hierbei muss noch einmal darauf hingewiesen werden, dass der GBA eine politische Institution in der BRD ist und durch die Regierenden, je nach politischer Agenda, personell ausgetauscht werden kann.
2 – Beispielhaft ist der Artikel „Klare Kampfansage an Linksextremisten: Verhaftung von Lina E. war erst der Anfang“; Focus Online vom 18.11.2021
3 – Vgl.: „Organisierte Kriminalität als kriminelle Vereinigung – Eine kritische Auseinandersetzung mit der Reform des § 129 StGB“; Kriminalpolitische Zeitschrift
4 – Einige davon haben wir in unserem Pressespiegel gesammelt
5 – Eine Mitschrift vom Opening Statement stellen wir als PDF auf unserer Webseite zur Verfügung
6 – Vgl.: „Die vermeintlichen Opfer“
7 – Vgl.: „Fragwürdige Arbeitsmethoden“; kreuzer vom 14.05.2021
8 – Zu den Verdachtsmomenten gegen die SoKo LinX ist die sechsstellige Artikelreihe „Unschuldig verfolgt“ der Leipziger Zeitung lesenswert
9 – Die Kampagne „Runter von der Matte“ hat 2017 einen Hintergrundartikel zur Marke veröffentlicht
10 – Mehr Informationen zu den Strukturen sind auf unserer Sonderseite „Vermeintliche Opfer“ verlinkt
11 – Vgl.: Twitter Exif-Recherche vom 15.03.2022
12 – Als Verbrechen wird eine Straftat bezeichnet, die mit mindestens 1 Jahr Haft bestraft wird. Im Gegensatz zum Vergehen, das Straftaten mit geringerer Mindeststrafe umfasst.
13 – Vgl.: Pressemitteilung B-Team vom 27.10.2020
14 – Chronologie und weitere Informationen zu den Ermittlungen auf der Webseite vom B-Team
15 – Vgl.: „Gab ein Ermittler gegen Linke vertrauliche Informationen an Rechte weiter?“; Spiegel vom 09.10.2021
16 – Vgl.: „Unschuldig verfolgt“; Artikelreihe der Leipziger Zeitung
17 – Vgl.: „Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Polizisten ein“; Spiegel vom 08.12.2021
18 – Vgl.: „Der Hammer hing gleich hinter der Wohnungstür“; Welt vom 13.11.2020
19 – Eine ausführliche Kritik an der Reportage vom NDR/STRG_F findet sich in unserer Stellungnahme vom 10.12.2021
20 – Die Broschüre „§129 in Leipzig – Linke Politik verteidigen“ vom April 2018 gewährt einen umfassenden Einblick (PDF)
21 – Die Kritik haben wir in unserer Pressemitteilung vom 06.11.2021 ausgeführt
22 – Siehe dazu auch unser „Statement zur kriminellen Ermittlungsmethodik der Bundesanwaltschaft“ vom 18.03.2022
23 – Seit 2019 wird gegen einige Beschuldigte aus Berlin nach § 129 vor allem in Zusammenhang mit dem G20 in Hamburg ermittelt
24 – Siehe dazu auch unsere Pressemitteilung vom 16.03.2022
25 – Diese Verfolgung eines offensichtlich Unschuldigen seitens der Bundesanwaltschaft würde in der Logik der Ankläger:innen eigentlich ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts „Verfolgung Unschuldiger“( §344 StGB ) nach sich ziehen müssen. Immerhin ein Verbrechenstatbestand, der härter bestraft wird, als jede in diesem Prozess verhandelte Einzelstraftat. Die gerichtliche Legitimation, von einem unabsichtlichen Fauxpas der Staatsanwältin auszugehen, legt den Verdacht der Anwendung von Feindstrafrecht nahe.
26 – Ehemals Manuel Tripp, seit September 2021 verheiratet
27 – Vgl.: „Geithainer Neonazis: Vom Freien Netz zur Freien Liste“; Antifa-Recherche vom 11.05.2019
28 – Vgl.: „Was wollte Zabel an Lübckes Haus?“; Informationsdienst zur AfD in Sachsen vom 18.11.2019
29 – Über die Demonstration berichten wir in unserem Update vom 16.11.2021
30 – Vgl.: „Neue Vorwürfe, altes Konzept: Razzia der Soko LinX in Leipzig-Connewitz“; von uns am 03.02.2022
31 – Zum Beispiel mit einer Kundgebung 21. Februar
32 – Wir sammeln diese auf unserer Seite „Solidarität“
33 – Link zum Aufruf
34 – „Outing Johannes Domhöver“ vom 22.10.2021 und ein „Weiteres Outing Johannes Domhöver“ vom 28.10.2021
35 – u.A. ABC Dresden, Antifa Friedrichshain (oder direkt auf ihrer Webseite), Criminals for Freedom, Roten Hilfe Leipzig, Rigaer 94